RS OGH 1995/7/13 8ObA268/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.1995
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Norm

VBG §6

Rechtssatz

Eine Versetzung, auf weniger als dreizehn Wochen befristet, die nur mit dem Nachteil des Pendelns verbunden ist und eine Übersiedlung nicht erforderlich macht, verstößt nicht gegen diese Bestimmung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081472

Dokumentnummer

JJR_19950713_OGH0002_008OBA00268_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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