Norm
VBG §6Rechtssatz
Eine Versetzung, auf weniger als dreizehn Wochen befristet, die nur mit dem Nachteil des Pendelns verbunden ist und eine Übersiedlung nicht erforderlich macht, verstößt nicht gegen diese Bestimmung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081472Dokumentnummer
JJR_19950713_OGH0002_008OBA00268_9500000_003