Norm
VBG §6Rechtssatz
Der Versetzungsbegriff dieser Bestimmung ist ausschließlich örtlich orientiert. Die mit einer Änderung der Tätigkeit verbundene („funktionelle") Versetzung ist im VBG nicht geregelt. Die Möglichkeit zur funktionellen Versetzung des Vertragsbediensteten steht daher ohne seine Zustimmung nur im Rahmen des Dienstvertrages zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119726Dokumentnummer
JJR_20050217_OGH0002_008OBA00093_04S0000_001