Norm
VBG §6Rechtssatz
Als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstgebers ist dem Vertragsbediensteten auch bei Versetzungen, die eine Übersiedlung nicht erfordern, wegen damit verbundener Veränderungen der Lebensumstände eine angemessene Frist zur Durchführung wichtiger familiärer Dispositionen zu gewähren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0081473Dokumentnummer
JJR_19880127_OGH0002_009OBA00001_8800000_001