Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Universitätsassistent zuletzt im Rahmen eines befristeten Dienstverhältnisses vom 1. 1. 2005 bis 31. 12. 2006 beschäftigt. Diesem Dienstverhältnis waren zwei befristete Dienstverhältnisse vorangegangen, und zwar zunächst eines für die Zeit vom 1. 10. 2002 auf die Dauer der Dienstverhinderung einer Universitätsassistentin bis längstens 31. 7. 2003, das dann bis zum 1. 3. 2004 verlängert wurde, und für die Zeit vom 13. 1. 2004... mehr lesen...
Norm: VBG §35
Rechtssatz: Die Regelung des § 35 VBG ist zwingendes Recht; sie kann grundsätzlich nicht abgedungen werden. Entscheidungstexte 8 ObA 50/99g Entscheidungstext OGH 24.06.1999 8 ObA 50/99g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112171 Dokumentnummer JJR_19990624_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: VBG §35VBG §36
Rechtssatz: Die Abfertigung steht mangels einer Einschränkung auf vollbeschäftigte Vertragsbedienstete und mangels einer Anführung der nicht vollbeschäftigten Vertragsbediensteten bei den Ausnahmebestimmungen grundsätzlich auch den nicht vollbeschäftigten Vertragsbediensteten zu. Entscheidungstexte 4 Ob 88/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 4 Ob 88/77 ... mehr lesen...
Norm: VBG §35VBG §36
Rechtssatz: Eine Sonderregelung eines Vertrages nach § 36 VBG ist, wenn sie nur wegen des geringeren Beschäftigungsumfanges notwendig wurde, hinsichtlich des Abfertigungsanspruches nur bezüglich des Monatsentgeltes gerechtfertigt; sie darf den Abfertigungsanspruch an sich weder beseitigen noch beschränken. Entscheidungstexte 4 Ob 88/77 Entscheidungstext OGH 28... mehr lesen...
Norm: VBG §35VBG §36
Rechtssatz: Ob ein nicht vollbeschäftigter Vertragsbediensteter noch eine andere Tätigkeit ausübt, ist für die ihm auf Grund seiner Tätigkeit als Vertragsbediensteter gegenüber dem Dienstgeber aus diesem Dienstverhältnis zustehenden Rechte belanglos. Entscheidungstexte 4 Ob 88/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 4 Ob 88/77 Veröff: SZ 50/95 = ZAS 1978/2... mehr lesen...
Norm: VBG §35VBG §37 Abs2
Rechtssatz: Abfertigungsanspruch eines Landesvertragslehrers ist nach § 35 VBG zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 36/76 Entscheidungstext OGH 28.06.1976 4 Ob 36/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0081592 Dokumentnummer JJR_19760628_OGH0002_0040OB... mehr lesen...
Norm: ABGB §5VBG §1 Abs3VBG §35
Rechtssatz: Kein Verlust der Anwartschaft auf eine Abfertigung durch die 3. VBG-Novelle, mit welcher der betreffende Dienstnehmer aus dem Geltungsbereich des VBG 1948 herausgenommen wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 98/64 Entscheidungstext OGH 27.10.1964 4 Ob 98/64 Arb 8005 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: VBG §35
Rechtssatz: Der Abfertigungsanspruch nach dieser Gesetzesstelle entsteht nur bei Beendigung des Dienstverhältnisses, nicht aber bei einer bloßen Modifikation (Versetzung in den Ruhestand). Entscheidungstexte 4 Ob 37/63 Entscheidungstext OGH 04.06.1963 4 Ob 37/63 Veröff: EvBl 1963/469 S 632 = Arb 7779 = SozM ID,407 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: VBG §35
Rechtssatz: Eine Zusammenrechnung unterbrochener Dienstzeiten zum Zwecke der Bemessung der Abfertigung ist im Vertragsbedienstetengesetz nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 4 Ob 105/58 Entscheidungstext OGH 21.10.1958 4 Ob 105/58 Veröff: EvBl 1959/42 S 75 = SozM ID,175 Schlagworte SW: Arbeitszeiten Eu... mehr lesen...
Norm: VBG §35
Rechtssatz: Für die Beurteilung der von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängigen Rechte des Vertragsangestellten (zB Abfertigung) ist jener Zeitpunkt maßgebend, der in dem Vertrag über die Erneuerung als Beginn des Dienstverhältnisses angegeben ist. Entscheidungstexte 4 Ob 26/56 Entscheidungstext OGH 24.04.1956 4 Ob 26/56 Veröff: SozM ID,115 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AStmk B?DBR §213 Abs1Sbg GdVBG 2001 §120 Abs9TeuerungszuschlagsV allgVBG 1948 §11VBG 1948 §35
Rechtssatz: Unter dem Begriff des "Monatsentgeltes" im Sinne des § 9 VBG 1948 ist nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff zu verstehen; er wird vielmehr den übrigen Entlohnungen nach diesem Gesetz (Familienzulage, Mehrarbeitsvergütung, Aufwandentschädigung, Naturalbezüge, Urlaubsabfindung,... mehr lesen...