Norm
VBG §35Rechtssatz
Für die Beurteilung der von der Dauer des Dienstverhältnisses abhängigen Rechte des Vertragsangestellten (zB Abfertigung) ist jener Zeitpunkt maßgebend, der in dem Vertrag über die Erneuerung als Beginn des Dienstverhältnisses angegeben ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0081572Dokumentnummer
JJR_19560424_OGH0002_0040OB00026_5600000_001