Begründung: Die Klägerin zeichnete Aktien der Erstbeklagten im Rahmen der Kapitalerhöhungen vom Mai/Juni 2006 (242.424 Stück zum Ausgabebetrag von 8,25 EUR/Stück, also um 1.999.998 EUR) und vom April/Mai 2007 (196.088 Stück zum Ausgabebetrag von 10,20 EUR/Stück, also um 2.000.097,60 EUR) im Gesamtbetrag von 4.000.095,60 EUR. Damals unterhielt die Klägerin bei der Zweitbeklagten ein Wertpapierdepot. Der Drittbeklagte hatte in den genannten Zeiträumen die Funktionen des Vorstands sowo... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz änderte die vom Erstgericht aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs erteilte Exekutionsbewilligung dahin ab, dass es den Antrag auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung auf zahlreichen Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen der verpflichteten Partei abwies, weil die betreibende Partei den Eintritt einer aufschiebenden Bedingung nicht behauptet und qualifiziert bewiesen habe. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte ohne Hinweis auf die sich aus dem Exekutionstitel ergebende Zug-um-Zug-Verpflichtung (eines näher genannten PKWs) die Bewilligung der Fahrnisexekution und der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung auf zwei Liegenschaften der verpflichteten Partei zur Hereinbringung von 71.320 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. September 2006 und 9.785,30 EUR Kosten aus dem näher bezeichneten Urteil des Landesgerichts L***** vom 10. Mai 2007 sowie von Kosten von 3.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers Dr. Ferdinand Georg Ernst B*****, vertreten durch Dr. Heinz-Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, wegen Grundbuchshandlungen an der Liegenschaft EZ 501 KG *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist nach dem Exekutionstitel verpflichtet, der beklagten Partei 100.000 EUR sA Zug-um-Zug gegen Rückstellung der mit Egon Schiele bezeichneten, eine Frau im Profil mit Hut und Schleier darstellenden Zeichnung zu zahlen. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren, die zur Hereinbringung der genannten Geldforderung zugunsten der beklagten Partei bewilligte Exekution für unzulässig zu erklären, mit der
Begründung: ab, die vom Kläger in Ansehung der Zug-um-Zug zu er... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen gaben der gegen die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung zur Hereinbringung der Kaufpreisforderung gerichteten Impugnationsklage mit der
Begründung: statt, die als Zug-um-Zug-Leistung bezeichnete Eigentumsverschaffung zugunsten der Klägerin sei in Wahrheit eine aufschiebende Bedingung, deren Erfüllung der Beklagte zur rechtmäßigen Exekutionsführung nachweisen hätte müssen. Dies habe er nicht getan. Der Beklagte macht als erhebliche Rechtsfra... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz wies in Abänderung der erstgerichtlichen Exekutionsbewilligung den Antrag auf Bewilligung der Exekution nach § 350 EO auf Grund eines Zug-um-Zug-Titels mit der wesentlichen
Begründung: ab, dass der nach der Rsp zu § 8 EO erforderliche Nachweis der Erbringung der Gegenleistung iSd § 7 Abs 2 EO nicht erbracht worden sei. Die zum Nachweis der Kompensationserklärung vorgelegten Urkunden seien keine öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vater der Beklagten aufgrund der vollstreckbaren Beschlüsse des Bezirksgerichts St. Pölten vom 12. April 2000, GZ 2 P 30/00i-7 (1.Titel), und vom 30. Dezember 2000, GZ 2 P 30/00i-24 (2.Titel), sowie des vollstreckbaren Beschlusses des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 7. März 2001, AZ 37 R 26/01a (2 P 30/00i-40; 3.Titel), verpflichtet, für seine Kinder Unterhalt zu zahlen, und zwar bis einschließlich November 2004 (Schluss der V... mehr lesen...
Norm: EO §8 AWG §39 Abs1
Rechtssatz: Der Schuldner ist zur Vollzahlung nur gegen Aushändigung des Wechsels verpflichtet. Die Klausel „gegen Aushändigung des quittierten Wechsels" braucht nicht von Amts wegen in ein Zahlungsurteil aufgenommen zu werden. Enthält das Zahlungsurteil die Klausel nicht ausdrücklich, so ist es doch in diesem Sinn auszulegen. Ist der Wechsel in der Zwischenzeit verloren gegangen und für kraftlos erklärt worden, tritt a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 5. 1995 stellte die Klägerin dem Beklagten als Bezogenem einen von diesem angenommenen Wechsel über eine Wechselsumme von ATS 520.000 mit der unbedingten Anweisung aus, die Wechselsumme am 16. 6. 1995 an die eigene Order zu bezahlen. Am 13. 6. 1995 stellte die Klägerin dem Beklagten als Bezogenem einen von diesem angenommenen Blankowechsel aus, welcher später von der Klägerin über eine Wechselsumme von ATS 2,990.000 mit der Zahlungsanweisung komplettier... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verfügte mit Beschluss vom 27. Mai 2004 (ON 7) eine Ausscheidung gemäß § 393 Abs 4 EO. Danach werden die Zwangsversteigerung zu AZ 1 E 585/04d, die Fahrnis- und Forderungsexekutionen zu AZ 1 E 586/04a geführt. Das Erstgericht verfügte mit Beschluss vom 27. Mai 2004 (ON 7) eine Ausscheidung gemäß Paragraph 393, Absatz 4, EO. Danach werden die Zwangsversteigerung zu AZ 1 E 585/04d, die Fahrnis- und Forderungsexekutionen zu AZ 1 E 586/04a geführt. I. De... mehr lesen...
Norm: EO §8 AEO §35 AgEO §36 Ad
Rechtssatz: Hat der Betreibende zwecks Rückabwicklung eines gescheiterten Vertrags nach dem eine Geldforderung enthaltenden Exekutionstitel Zug-um-Zug eine bestimmte Sache zurückzustellen, kann der Verpflichtete der titulierten Geldforderung Mängel- und Wertverlust der zurückzustellenden Sache nicht wirksam entgegenhalten. Aus der vom Betreibenden zu verantwortenden Verschlechterung der Zug-um-Zug zurückzustellen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte der Beklagten mit Kaufvertrag vom 18. Juli 1998 (unter anderem) einen näher spezifizierten LKW samt Kühlanlage verkauft. Mit Urteil des Handelsgerichts Wien vom 20. Juni 2002 (bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 11. April 2003) wurde der Kläger Zug-um-Zug gegen Rückstellung des LKWs und weiterer Gegenstände zur Zahlung von 29.287,15 EUR sA verhalten. Aufgrund dieses Exekutionstitels bewilligte das Erstgericht der Beklagt... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Ein dreiköpfiges Schiedsgericht wies mit seinem am 15. Dezember 1994 in Zürich gefällten "endgültigen" in englischer Sprache ausgefertigten Schiedsspruch die Hauptbegehren der dort klagenden und nun betreibenden - gemeinnützigen, nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware errichteten - Partei gegen die dort beklagten und nun verpflichteten Parteien ab (im englischen Original Claimant´s principal claims are dismissed; Punkt 1.), gab deren Widerklage statt (im englische... mehr lesen...
Norm: EO §8 A
Rechtssatz: Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass der Gerichtsvollzieher (allenfalls auf Weisung des Richters und gegebenenfalls durch Einholung eines Sachverständigengutachtens) die Richtigkeit oder das Ausreichen der angebotenen Gegenleistung zu überprüfen hätte. Richtigerweise wird dieser lediglich dem Verpflichteten auf die Möglichkeit eines Aufschiebungsantrages nach § 42 Abs 1 Z 4 EO aufmerksam zu machen haben. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Verpflichtete hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich vom 18. 1. 1999 verpflichtet, der Klägerin (und nunmehr betreibenden Partei) Zug um Zug gegen Rückstellung der Futterstöcke und der Zier- und Falzverkleidungen bei den acht Innentüren im Erdgeschoß sowie Rückstellung der Türstöcke bei beiden Rundbogentüren und Rückstellung aller acht Innentüren im Erdgeschoß S 174.000 bis längstens 30. 6. 1999 zu bezahlen. Für... mehr lesen...
Begründung: Mit vollstreckbarem Vergleich vom 30. 10. 1997 verpflichtete sich der Verpflichtete (als Beklagter), der Betreibenden (als Klägerin) die Wohnung in Wien *****, Zug-um-Zug gegen Bezahlung von 110.000 S geräumt von seinen Fahrnissen .... bis längstens 22. 12. 1997 zu übergeben. Am 11. 5. 1998 beantragte die Betreibende aufgrund des genannten Vergleiches die Bewilligung der Räumungsexekution mit dem Vorbringen, der dem Verpflichteten zu bezahlende Betrag von 110.000 S... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 2.10.1989 verkaufte die klagende Stadtgemeinde der beklagten Partei die Liegenschaft EZ 528 Katastralgemeinde B***** um 31,500.000 S. Mit weiterem Kaufvertrag vom 2.5.1991 wurde der beklagten Partei die Liegenschaft EZ 52 derelben Katastralgemeinde, bestehend aus dem Grundstück Nr.605, um 5,400.000 S verkauft. Im Zuge der grundbücherlichen Durchführung der Kaufverträge wurde das Grundstück Nr.605 dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ 528 zugeschrieb... mehr lesen...
Norm: EO §8 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 8 EO A Allgemeines B Räumung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0061145 Dokumentnummer JJR_19951117_OGH0002_0000EO00008_9500000_001 mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 27. November 1990, GZ 20 Cg 181/89-13, wurde der Verpflichtete verhalten, an die betreibende Gläubigerin S 375.000,-- (Kaufpreis) samt 4 % Zinsen seit dem 28.Juni 1989 Zug um Zug gegen Unterfertigung eines verbücherbaren Kaufvertrages über einen Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ ***** KG ***** bestehend aus den Grundstücken Nr. ***** und ***** Garten zu bezahlen und die Verfahrenskosten zu ersetzen. ... mehr lesen...
Norm: EO §8 AEO §16
Rechtssatz: Nicht nur die Exekutionsbewilligung, sondern auch die Einleitung des Vollzuges, also etwa die Pfändung und Verwahrung beweglicher Sachen bei der Exekution zur Sicherstellung ist vom Nachweis der Bewirkung oder Sicherstellung der Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung grundsätzlich unabhängig, weil die Rechte des Verpflichteten durch die Möglichkeit der Exekutionsaufschiebung gewahrt sind und der betreibende Glä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte beim Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, am 9.7.1990 unter Errichtung von zwei gesonderten Vertragsurkunden einen PKW der Type Mazda 626 2L 16V GT um den Preis von 276.038 S und einen PKW der Type Mazda 323 1,8 I um den Preis von 200.925 S, daher zusammen um 476.963 S. Mit einem Versäumungsurteil vom 22.10.1990 wurde sie zur Bezahlung des Betrages von 476.963 S sA verurteilt. Das Erstgericht bewilligte dem Beklagten auf Grund dieses Urteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein Sohn des Beklagten, der Eigentümer der Liegenschaften EZ 63 und 164 KG Hof, Gerichtsbezirk St. Johann im Pongau, vlg. Moosbauer, ist. Der Kläger, der in der Steiermark arbeitete, wurde vom Beklagten Ende 1974 ersucht, nach Wagrain zu kommen, um den Hof zu bewirtschaften und einmal zu übernehmen. In der Folge errichtete der Kläger ein Wohnhaus, das vom Beklagten und vom Kläger mit seiner Familie bewohnt wurde. In der Folge wurde zwischen den ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei legte ihrem Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung der Forderung im "Teilbetrag" von DM 140.000,-- sA eine mit dem Gerichtssiegel versehene Ausfertigung eines am 12. März 1985 verkündeten "Urkunds-Anerkenntnis-Vorbehaltsurteils" des Landgerichtes Passau in Urschrift bei. Damit wurde der Verpflichtete als Beklagter verurteilt, der betreibenden als klagender Partei Zug um Zug gegen Herausgabe des quittierten Wechsels vom 29.... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 14.5.1980 schlossen die Streitteile einen Pachtvertrag über einen Gewerbebetrieb ab. In P 4 des Notariatsaktes wurde die Höhe des Pachtzinses festgelegt und für rückständigen Pachtzins von der verpflichteten Partei die Zustimmung zur sofortigen Vollstreckbarkeit im Sinne des § 3 Notariatsordnung erteilt. Gemäß P 5 des Notariatsaktes sollte die verpflichtete Partei a) im Fall der Konkurseröffnung, b) falls die Pächterin das Ausgleichsverfahren beant... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf einen mündlichen Kaufvertrag stellten die Kläger das Begehren, die Beklagte sei schuldig, ihnen die Grundstücke Nr. 337, Nr. 82/2 und den mündlich vereinbarten, vermessenen und in der Handskizze des Dipl.Ing. Gerd M*** (Beilage E) dargestellten Teil des Grundstückes Nr. 51 der Liegenschaft EZ 32 des Grundbuches der Katastralgemeinde Unterzwischenbrunn zu übergeben und einzuwilligen, daß diese Grundstücke satz- und lastenfrei vom Gutsbestand dieser Liegensc... mehr lesen...
Begründung: Die Verkäuferin erhob Klage auf Zahlung bestellungsgemäß gelieferter aber auch bestellter und nach ihren Geschäftsbedingungen wegen des Zahlungsverzuges der Käuferin erst nach Vorauszahlung auszuliefernder Waren. In dem Rechtsstreit schlossen die Parteien am 10.4.1985 den gerichtlichen Vergleich GZ 3 Cg 438/84-5 des Erstgerichtes, dessen hier maßgebender Punkt 2. folgenden Inhalt hat: "Die beklagte Partei verpflichtet sich weiters bei sonstiger Exekution, folgende Ware... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 23 KG Feldbaum. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1 KG Feldbaum, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 48 Wald gehört. Auf diesem Grundstück entspringen zwei Quellen, eine davon ist gefaßt. Auf Grund von Vereinbarungen des Klägers mit Aloisia D, der Voreigentümerin der Beklagten sowie einer weiteren Vereinbarung mit den Beklagten vom 4. Oktober 1971 faßte der Kläger ein... mehr lesen...