Norm: EO §70 Abs2
Rechtssatz: Die Regelung des § 70 Abs 2 EO wurde zwar ausdrücklich nur für den Fall getroffen, dass Bewilligungs- und Exekutionsgericht verschieden sind, sie gilt jedoch sinngemäß auch dann, wenn dies Gerichte zusammenfallen. Entscheidungstexte 3 Ob 50/19b Entscheidungstext OGH 23.05.2019 3 Ob 50/19b Veröff: SZ 2019/40 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1EO §70 Abs2
Rechtssatz: In analoger Anwendung des § 70 Abs 2 EO ist das Erlöschen eines exekutiven Pfandrechts als Folge eines Einstellungsbeschlusses, der ohne Zustimmung des betreibenden Gläubigers ergangen ist, vom Eintritt dessen formeller Rechtskraft abhängig zu machen. Entscheidungstexte 3 Ob 50/19b Entscheidungstext OGH 23.05.2019 3 Ob 50/19b Bem: so im Erg... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 31. August 1990, 19 Cg 36/90, wurde der verpflichteten Partei zur Sicherung des Anspruches der betreibenden Parteien auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen geboten, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "***** W*****" zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben - insbesondere in Form einer Haustierversicherung, und zwar wenn insbesondere ... mehr lesen...
Norm: EI §39 Abs1EO §70 Abs2
Rechtssatz: Es handelt sich bei der Bestimmung des § 70 Abs 2 EO nicht um eine Einstellung bzw um einen Einstellungsgrund iSd § 39 EO mit den dort im Einleitungssatz des ersten Absatzes angeführten Rechtsfolgen. Diese treten vielmehr schon daurch ein, dass die Exekutionsbewilligung mit der Rechtskraft der Rekursentscheidung endgültig beseitigt ist. Die rechtskräftig abweisende (aufhebende) Rekursentscheidung erzeugt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht als der zur Bewilligung der beantragten Exekution zuständige Gerichtshof erster Instanz iSd § 82 Abs 1 EO bewilligte auf Grund eines ausländischen Schiedsspruches zur Hereinbringung von 3 Mio S die Exekution durch Pfändung von Markenrechten und übermittelte die Akten dem Exekutionsgericht Wien als zuständigem Exekutionsgericht, dem die Entscheidung über die Überweisung der gepfändeten Rechte und deren Verwertung vorbehalten wurde. Die Akten langten am 2... mehr lesen...