Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 3. Februar 2000 der nun klagenden Bank (im Folgenden nur klagende Partei) wider den nun beklagten Masseverwalter (im Folgenden nur Masseverwalter) im Konkurs über das Vermögen einer Pensionsinhaberin die Zwangsversteigerung dreier Liegenschaften. Ein früheres Zwangsversteigerungsverfahren war mangels Anbots eingestellt worden. Im Konkursverfahren fand am 4. Februar 2000 eine Gläubigerausschusssitzung statt, an der n... mehr lesen...
Norm: EO §65 AEO §67EO §231 Abs2
Rechtssatz: Die einmonatige Frist des § 231 Abs 2 erster Satz EO zur Erhebung der Widerspruchsklage beginnt mit der Zustellung des Verteilungsbeschlusses, unabhängig von dessen Rechtskraft, zu laufen. Anderes gilt nur dann, wenn erst in höherer Instanz die Verweisung auf den Rechtsweg erfolgt. Entscheidungstexte 3 Ob 6/04k Entscheidungstext OGH 25.... mehr lesen...
Norm: EO §67BAO §232. BAO §233
Rechtssatz: Selbst wenn bei einer Exekution zur Sicherstellung durch Pfandrechtsvormerkung auf einer Liegenschaft beantragt wurde, den Sicherstellungsauftrag des Finanzamtes zusammen mit dem Exekutionsbewilligungsbeschluß zuzustellen, muß mit dem Vollzug durch grundbücherliche Eintragung nicht bis zur Zustellung des Sicherstellungsauftrages zugewartet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Partei vor allem zum Verkauf seiner von dieser in einem näher bezeichneten Depot verwahrten Wertpapiere, die er allerdings näher zu umschreiben unterlassen hat. Die beklagte Partei wendete namentlich ein, das Wertpapierdepot sei vom zuständigen Finanzamt wirksam gepfändet worden, sodaß sie dem Auftrag des Klägers zu dessen Realisierung nicht habe Folge leisten dürfen. Der Kläger replizierte darauf, die Pfändung des We... mehr lesen...
Norm: AbgEO §33AbgEO §35AbgEO §67
Rechtssatz: Bei der Pfändung von Wertpapieren, die sich in der Gewahrsame eines Dritten befinden, gelangen die Bestimmungen der §§ 33, 35 AbgEO sinngemäß zur Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 17/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 17/83 1 Ob 1527/91 Entscheidungstext OGH 10.04.1991 1 Ob... mehr lesen...
Laut Punkt 3 b des zwischen Peter H und Jakob L am 10. Juli 1973 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleiches verpflichtete sich Jakob L, die an der Südostecke des Hauses W Nr. 9 unter den Balkonen stehenden drei Müllcontainer bis zum 31. Oktober 1974 zu entfernen oder so zu verbauen, daß eine Geruchsbelästigung nicht entsteht. Mit der Behauptung, Jakob L habe die angeführte Frist verstreichen lassen, ohne zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit etwas zu unternehmen, beantragte Peter H zu... mehr lesen...
Norm: EO §67EO §354 Abs2 IVBEO §354 Abs2 VA
Rechtssatz: Das Beugemittel der Strafverfügung gem § 354 Abs 2 EO ist gem § 67 EO sofort vollstreckbar. Entscheidungstexte 3 Ob 7/76 Entscheidungstext OGH 17.02.1976 3 Ob 7/76 SZ 49/22 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0002069 Im RIS seit ... mehr lesen...
Norm: EO §42 C3EO §67EO §349
Rechtssatz: Ein Antrag auf Forstsetzung einer aufgeschobenen Räumungsexekution ist nicht verfrüht, wenn er nach Ablauf der vom Erstgericht bewilligten Räumungsfrist gestellt wurde, wenngleich erst nach diesem Zeitpunkte eine die Räumungsfrist über diesen Tag hinaus verlängernde Rekursentscheidung herablangt. Entscheidungstexte 3 Ob 421/61 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat der betreibenden Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 16. Mai 1953 zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Unterhaltsforderung von 513 S 32 g und der am 1. Juni 1953 am Ersten eines jeden Monates fällig werdenden Unterhaltsbeiträge von je 200 S die Exekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei zustehenden Dienstbezüge und Überweisung dieser Dienstbezüge zur Einziehung bewilligt. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag ab. Die einstweilig... mehr lesen...
Norm: EO §67EO §387EO §390 I
Rechtssatz: Bewilligung einer am Zustelltag der einstweiligen Verfügung (Leistung "sofort") beantragten Exekution. Entscheidungstexte 2 Ob 567/53 Entscheidungstext OGH 22.07.1953 2 Ob 567/53 SZ 26/197 1 Ob 652/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 1 Ob 652/55 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z7 I7EO §67ZPO §524 Abs2
Rechtssatz: § 524 Abs 2 ZPO kommt bei Rekursen gegen Exekutionsbewilligungsbeschlüsse nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 847/52 Entscheidungstext OGH 15.10.1952 1 Ob 847/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0001854 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §67EO §382 Z8 G
Rechtssatz: Daß gemäß § 328 Z 8 EO erlassene einstweilige Verfügungen zu ihrer Exekutionsfähigkeit nicht der Rechtskraft befürfen, bedeutet nicht, daß die Exekution bewilligt werden darf, wenn die einstweilige Verfügung im Rechtsmittelweg beseitigt worden ist und gegen diesen Beschluß ein Revisionsrekurs anhängig ist. Entscheidungstexte 2 Ob 254/50 Entscheidung... mehr lesen...
Die Verpflichteten hatten sich mit gerichtlichem Vergleich zu gewissen Handlungen und Unterlassungen verpflichtet, wobei die Zweitverpflichtete auch im Namen ihres kriegsvermißten Gatten, des Erstverpflichteten, einschritt. Dieser Vergleich ist dann nachträglich namens des Erstverpflichteten vom Erstgericht als dessen Pflegschaftsgericht pflegschaftsbehördlich genehmigt worden. Der betreibenden Partei wurde vom Erstgericht auf Grund dieses Vergleiches die Exekution zur Erwirkung der... mehr lesen...
Norm: EO §67
Rechtssatz: Exekutionsfähigkeit einstweiliger Verfügungen. Entscheidungstexte 1 Ob 340/26 Entscheidungstext OGH 27.04.1926 1 Ob 340/26 SZ 8/243 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0002073 Dokumentnummer JJR_19260427_OGH0002_0010OB00340_2600000_001 mehr lesen...