1.1. Mit Antrag vom 8. Mai 1989 begehrte die Beschwerdeführerin die Umbuchung des Betrages von S 4,189.119,-- aus einem Guthaben auf ihrem Abgabenkonto auf das Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen. Mit Antrag vom 5. Juli 1989 begehrte die Beschwerdeführerin die Überrechnung eines Betrages von S 267.909,-- auf das Konto eines anderen Abgabepflichtigen beim Finanzamt F sowie die Umbuchung von S 4,377.449,-- auf das Konto eines anderen Abgabepflichtigen. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs3;EO §294; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0114
90/13/0115
Rechtssatz: In § 65 AbgEO und in § 294 EO ist ausdrücklich angeordnet, daß die Pfändung mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner bewirkt wird. Die Zustellung des Zahlung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht39/06 Rechtshilfe Amtshilfe
Norm: AbgEO §65 Abs1;AbgEO §65 Abs2;AbgEO §65 Abs3;AbgEO §66;Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955;
Rechtssatz: Wird ein österreichisches Finanzamt von einer deutschen Abgabenbehörde im Wege der Rechtshilfe um Vollstreckung auf das auf dem (österreichischen) Abgabenkonto des Abgabepflichtigen bestehenden Guthabens ersucht, s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §65 Abs1;AbgEO §65 Abs2;AbgEO §65 Abs3;AbgEO §66;
Rechtssatz: Die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners erfolgt grundsätzlich mittels Pfändung derselben. Die Pfändung geschieht dadurch, daß das Finanzamt dem Drittschuldner verbietet, an den Abgabenschuldner zu bezahlen (konstitutiver Akt). Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst j... mehr lesen...