Begründung: Das Erstgericht bewilligte im vereinfachten Bewilligungsverfahren aufgrund des vollstreckbaren Schiedsspruchs des ständigen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Wien vom 7. Jänner 2009, SCH-4037, die Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von 18.450,58 EUR sA und der Kosten des Exekutionsantrags. Das Mehrbegehren auf Bewilligung der Exekution zur Erwirkung einer vertretbaren Handlung (Rechnungslegung) und zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung ... mehr lesen...
Begründung: Mit Vergleich vom 22. März 2001 hatte sich der Verpflichtete zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von 218,02 EUR an die Betreibende verpflichtet. Gegen die der Betreibenden vom Erstgericht zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 824,12 EUR und eines laufenden monatlichen Unterhalts von 218,02 EUR bewilligte Fahrnis- und Gehaltsexekution erhob der Verpflichtete Einspruch, mit dem er sowohl das Fehlen eines die Exekution deckenden Exekutionstitels als ... mehr lesen...
Norm: EO §54cEO §54e
Rechtssatz: Wenn die mit einem Exekutionstitel festgesetzte Unterhaltspflicht nachträglich rechtskräftig herabgesetzt wurde, besteht aufgrund des Einspruchs des Verpflichteten nach § 54c Abs 1 EO keine gesetzliche Grundlage für eine Einstellung des Exekutionsverfahrens nach § 54e EO, weil keiner der besonderen Einstellungsgründe nach § 54e EO im vereinfachten Bewilligungsverfahren vorliegt. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IIIJEO §39 Abs1 Z10 IIIAEO §39 Abs1 Z10 IIIJEO §41 Abs1EO §54cEO §54e
Rechtssatz: § 54e EO erfasst nicht den Fall, dass die Exekution von Anfang an nicht durch einen Exekutionstitel (vollständig) gedeckt war. Daher ist ein darauf gestützter Einspruch abzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 228/06k Entscheidungstext OGH 31.01.2007 3 Ob 228/06k B... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §54bEO §54e
Rechtssatz: Wenn im vereinfachten Bewilligungsverfahren (§ 54b EO) die geschuldete Leistung nach dem Exekutionstitel von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung abhängt und im Exekutionsantrag auf diese Zug-um-Zug-Verpflichtung nicht hingewiesen wurde, ist die Exekution einzustellen (§ 54e Abs 1 EO); die Regeln über die Einschränkung der Exekution nach § 54e Abs 2 EO erweisen sich insoweit als unanwendbar. Auch eine ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei brachte am 30.1.1997 im vereinfachten Bewilligungsverfahren (§ 54b EO) und elektronisch (§ 1 Abs.1 Z 2 ERV 1995) den Antrag ein, ihr aufgrund ihres vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 19.1.1997, 5,117,441-0, zur Hereinbringung des Beitragsrückstandes von S 5.133,72 samt Anhang (in diesem Betrag sind Verzugszinsen und Kosten des Beitragsverfahrens enthalten) gegen den Verpflichteten die Fahrnisexekution zu bewilligen. Die betreibende Partei... mehr lesen...
Norm: EO §54cEO §54dEO §54eGOG §98d Abs1ERV §1ERV §2ERV §8
Rechtssatz: Besteht Identität zwischen der betreibenden Partei und der titelschaffenden Behörde, genügt die elektronische Vorlage des Rückstandsausweises für die Prüfung des Vorliegens des Exekutionstitels samt Bestätigung der Vollstreckbarkeit. Entscheidungstexte 4 R 204/97t Entscheidungstext LG ZRS GRAZ 12.05.1997 4 R... mehr lesen...