Begründung: Die betreibende Partei beantragte ohne Hinweis auf die sich aus dem Exekutionstitel ergebende Zug-um-Zug-Verpflichtung (eines näher genannten PKWs) die Bewilligung der Fahrnisexekution und der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung auf zwei Liegenschaften der verpflichteten Partei zur Hereinbringung von 71.320 EUR samt 4 % Zinsen seit 1. September 2006 und 9.785,30 EUR Kosten aus dem näher bezeichneten Urteil des Landesgerichts L***** vom 10. Mai 2007 sowie von Kosten von 3.... mehr lesen...
Norm: §7 EO §54b EO
Rechtssatz: 1. Legt der betreibende Gläubiger, obwohl über seinen Exekutionsantrag im vereinfachten Bewilligungsverfahren zu entscheiden ist, dennoch mit seinem Exekutionsantrag den Exekutionstitel vor, so kann das Gericht den vorgelegten Exekutionstitel in die Prüfung des Exekutionsantrages einbeziehen und das Ergebnis gegebenenfalls zum Anlass einer Abweisung des Exekutionsantrages nehmen. 2. Eine Formulierung in einem Sc... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte im vereinfachten Bewilligungsverfahren (§ 54b EO) aufgrund eines Urteils des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien die Fahrnisexekution zur Hereinbringung einer Kapitalforderung von 9.447,47 EUR samt 4 % Zinsen seit 22. März 2002 und Kosten von 5.380,39 EUR samt 4 % Zinsen seit 14. Jänner 2002. Die Verpflichtete erhob Einspruch gegen die Exekutionsbewilligung, weil sich diese nicht mit dem Exekutionstitel decke; die darin enthaltene Zug-um-... mehr lesen...
Norm: EO §54bEO §54e
Rechtssatz: Wenn im vereinfachten Bewilligungsverfahren (§ 54b EO) die geschuldete Leistung nach dem Exekutionstitel von einer Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung abhängt und im Exekutionsantrag auf diese Zug-um-Zug-Verpflichtung nicht hingewiesen wurde, ist die Exekution einzustellen (§ 54e Abs 1 EO); die Regeln über die Einschränkung der Exekution nach § 54e Abs 2 EO erweisen sich insoweit als unanwendbar. Auch eine ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54e Abs1 Z2EO §54b
Rechtssatz: In § 54e Abs 1 Z 2 EO ist als Einstellungsgrund ausdrücklich vorgesehen, dass der Gläubiger zwar einen Exekutionstitel vorlegt, der sogar die Exekution deckt, jedoch nicht mit den im Exekutionsantrag gemachten Angaben über den Exekutionstitel übereinstimmt. Es wird etwa erfasst, dass der betreibende Gläubiger ein Abweichen zwischen zugesprochener und hereinzubringender Forderung nicht aufzeigte oder die... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 674,30 s.A. die Bewilligung der Fahrnisexekution und der Forderungsexekution nach § 294 a EO. Im Exekutionsantrag wurde als Exekutionstitel der Zahlungsbefehl des Bezirksgerichts Vöcklabruck vom 27.6.1997, 2 C 1734/97p, angegeben. Betriebener Anspruch sind S 674,30 samt 4 % Zinsen aus S 1.247,30 ab 14.3.1997 - 3.7.1997 und aus S 674,30 ab 3.7.1997 und Kosten von S 761,36 samt ... mehr lesen...
Norm: EO §54b ABS2
Rechtssatz: Die Titelangaben können weder durch Vorlage des Exekutionstitels noch durch Angabe geleisteter Teilzahlungen ersetzt werden. Entscheidungstexte 22 R 457/97f Entscheidungstext LG Wels 21.01.1998 22 R 457/97f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00519:1998:RWE0000002 ... mehr lesen...
Norm: EO §54bEO §54c
Rechtssatz: Der Einspruchsgrund gemäß § 54 c EO ist dann nicht gegeben, wenn der betreibenden Partei bei der Angabe des Aktenzeichens des Exekutionstitels bei einer einzigen Ziffer ein Tippfehler unterlaufen ist, es jedoch sowohl für das Exekutionsbewilligungsgericht, von welchem der Titel herrührte, als auch für den Verpflichteten klar sein mußte, welcher Titel gemeint ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §54bEO §54d
Rechtssatz: Wenn ein im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachter Exekutionsantrag auch alle notwendigen, formellen Angaben über den Exekutionstitel enthält (hier: vollstreckbar Rückstandsausweis), so entspricht dies bereits der Vorlage einer Ausfertigung des Exekutionstitels. Entscheidungstexte 53 R 308/96t Entscheidungstext LG Salzburg 17.10.1996 53 R ... mehr lesen...