Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 02. 1986 geborene Marie-Therese D***** entstammt wie ihre am 09. 11. 1990 geborene Schwester Sophie-Charlotte der am 05. 12. 1983 geschlossenen Ehe ihrer Eltern Hans D***** und Berta D*****. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Eltern ist seit Mai 2001 durch Wegzug des Vaters aus der Wohnung der Familie in G***** aufgehoben, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Bis einschließlich Dezember 2002 bezahlte der Vater für seine beiden Töchter einen monatlichen Gel... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete mit einstweiliger Verfügung vom 3. 12. 2002 die Mutter der Pflegebefohlenen gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhaltes. Es erachtete das Vorliegen der Voraussetzungen des § 382a EO als gegeben. Dagegen erhob die Mutter Rekurs. Ohne Anhörung der Pflegebefohlenen gab das Rekursgericht diesem Rechtsmittel Folge und wies den Antrag, sie zur Zahlung eines Unterhaltes gemäß § 382a EO zu verpflichten, ab. Das Rekursgericht sprach... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, den Minderjährigen ab 13. 4. 2000 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrages einen vorläufigen Unterhalt von monatlich je 105,38 EUR zu zahlen. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, den Minderjährigen ab 13. 4. 2000 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrages einen vor... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Mit Beschluss vom 22. 11. 2000 verpflichtete das Erstgericht den Vater zu einer endgültigen monatlichen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, der Minderjährigen ab 1. 3. 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrags einen vorläufigen Unterhalt von monatlich S 2.150 zu bezahlen. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, der Minderjährigen ab 1. 3. 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrags einen vorläufig... mehr lesen...
Begründung: Der am 18. 8. 1982 geborene (und somit noch mj) Luka ist der eheliche Sohn seiner mit Urteil des Bezirksgerichtes St. Pölten zu 2 C 145/99z rechtskräftig aus dem Verschulden des Mannes geschiedenen Eltern. Er ist derzeit als Koch-/Kellnerlehrling tätig und kroatischer Konventionsflüchtling. Die Obsorge steht der Mutter zu. Am 21. 12. 1999 stellte die Mutter beim Erstgericht einen Protokollarantrag auf Verpflichtung des Vaters zu monatlichen Unterhaltszahlungen ab 1... mehr lesen...
Norm: EO §382aEO §399aEO §402 Abs1 AZPO §521a
Rechtssatz: Im Rechtsmittelverfahren über Beschlüsse gem § 382 a EO ist § 402 Abs 1 EO teleologisch dahin zu reduzieren, daß die in § 521 a ZPO angeordnete Zweiseitigkeit nicht gilt. Entscheidungstexte 8 Ob 579/93 Entscheidungstext OGH 24.06.1993 8 Ob 579/93 Veröff: EvBl 1994/28 S.132 1 ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des besonderen Sachwalters der Minderjährigen verpflichtete das Erstgericht mit Beschluß vom 29.1.1990 den Kindesvater gemäß § 382 a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts von S 1.200 monatlich ab 1.10.1989 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Unterhaltsfestsetzungsantrag. Das Rekursgericht gab mit Beschluß vom 3.7.1990 dem Rekurs nicht Folge und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig, weil zu den §§ 382 a und 389 a (richtig wo... mehr lesen...
Norm: EO §382aEO §399a
Rechtssatz:
Gründe: gegen die Verpflichtung zur Zahlung eines vorläufigen Unterhalts nach § 382 a EO können gemäß § 399 a EO im vereinfachten Verfahren zur Einschränkung und Aufhebung solcher einstweiliger Verfügungen auch rückwirkend geltend gemacht werden. Das Gericht hat von Amts wegen einzuschreiten, sobald ihm aus den Pflegschaftsakten bekannt wird, daß ein Einschränkungs- oder Aufhebungsgrund vorliegt. ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Waltraud ist geschieden. Die Obsorge für das Kind steht der Mutter zu. Am 7.7.1989 beantragte das Bezirksjugendamt für den 10.Bezirk als Sachwalter des Kindes iS des § 212 Abs 2 ABGB, den Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.500,-- ab dem 1.7.1989 zu verpflichten. Mit dem am 29.8.1989 eingelangten Antrag wurde gemäß § 382 a EO ein vorläufiger Unterhalt von monatlich S 1.200,-- begehrt. Das Erstgericht verpflichtete den Vater ... mehr lesen...
Begründung: Young S***** wurde am 17. Jänner 1985 von Young L***** außer der Ehe geboren. Mutter und Kind sind österreichische Staatsangehörige und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Wien, wo das Kind im Haushalt der Mutter betreut wird. Der koreanische Staatsangehörige Chang H*****, der in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist, hat vor dem Bezirksjugendamt für den 16. Bezirk Wien die Vaterschaft zu diesem Kind anerkannt. Die Mutter wurde zur Vormünderin des Kindes, das Be... mehr lesen...
Begründung: Der am 15. Januar 1975 geborene Markus und seine am 24. Juni 1976 geborene Schwester Manuela sind eheliche Kinder. Die Ehe der Eltern wurde im Herbst 1977 durch Scheidungsurteil aufgelöst. Die Kinder befanden sich schon vor diesem Zeitpunkt in der Pflege ihrer väterlichen Großmutter. Das Pflegschaftsgericht genehmigte den Verbleib der ehelichen Kinder in der Erziehung und Pflege ihrer väterlichen Großmutter und bestellte diese zur Vormünderin. Aus Anlaß eines namens de... mehr lesen...
Norm: EO §382aEO §399aEO §399bZPO §520 Abs1
Rechtssatz: Im Verfahren nach den §§ 382a, 399a und 399b EO ist § 520 Abs 1, letzter Halbsatz ZPO nicht anzuwenden (teleologische Reduktion der Verweisungen nach den §§ 402 Abs 2 und 78 EO auf die Rekursvorschriften der ZPO). Entscheidungstexte 6 Ob 679/88 Entscheidungstext OGH 06.10.1988 6 Ob 679/88 ÖA 1989,46 (Anm Gamerith) = JBl 1989,... mehr lesen...