Begründung: Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. I. Zur Bestätigung der Zurückweisung des Widerspruchs Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. römisch eins. Zur Bestät... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts (§ 526 Abs 2 ZPO) jedenfalls unzulässig: Der Revisionsrekurs ist entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichts (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) jedenfalls unzulässig: Nach § 402 Abs 1 Satz 2 ZPO ist der Revisionsrekurs nicht deshalb unzulässig, weil das Gericht zweiter Instanz den angefochtenen Beschluss zur Gänze bestätigt h... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die beantragte einstweilige Verfügung nach § 382 b EO erlassen, nachdem der Antragsgegner die ihm eingeräumte Äußerungsfrist von drei Tagen - die Zustellung des Antrages mit Auftrag zur Äußerung erfolgte zu eigenen Handen - ungenützt verstreichen ließ. Den nach Ablauf der Frist erhobenen Widerspruch (verbunden mit einem fristgerechten Rekurs gegen die einstweilige Verfügung) hat das Erstgericht mit der
Begründung: zurückgewiesen, daß ein Widerspru... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 29.12.1991, ON 2, verbot das Erstgericht zur Sicherung des Anspruches der Gefährdeten auf Unterlassung der Inanspruchnahme einer bestimmten Bankgarantie der Gegnerin der Gefährdeten ab sofort, diese Garantie in Anspruch zu nehmen, abzurufen oder einzuziehen oder Zahlungen aus dieser Garantie in Empfang zu nehmen (Punkt 1); der aus der Garantie verpflichteten Bank verbot es, Zahlungen an die Gegnerin der Gefährdeten und/oder Dritte zu l... mehr lesen...
Norm: EO §397 Abs1
Rechtssatz: Zulässigkeit des Widerspruches, auch wenn der Gegner der gefährdeten Partei im vorangegangenen Verfahren über eine einstweilige Verfügung vernommen wurde, die nun verlängert, dh aber durch eine neue Verfügung ersetzt werden soll. Entscheidungstexte 3 Ob 204/57 Entscheidungstext OGH 15.05.1957 3 Ob 204/57 ... mehr lesen...
Das Erstgericht erließ am 25. November 1953 eine einstweilige Verfügung, mit der der Verpflichteten untersagt wurde, Holz aus dem zum Gutsbestand der Liegenschaften EZ. 2 und 75 Gb.O. gehörigen Wald zu schlagen. Der Beschluß wurde dem Vertreter der Verpflichteten, Dr. Franz B. am 28. November 1953, allerdings nicht zu eigenen Handen, zugestellt. Dieser erhob am 5. Dezember 1953 namens der Verpflichteten gegen die einstweilige Verfügung Rekurs und Widerspruch. Das Kreisgericht Wels gab... mehr lesen...
Norm: EO §56 Abs2EO §397 Abs1
Rechtssatz: Der Gegner der gefährdeten Partei, der, zur Äußerung über den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung aufgefordert, diese Äußerung nicht fristgerecht erstattet, ist von der Erhebung des Widerspruches gemäß § 397 Abs 1 EO ausgeschlossen. Entscheidungstexte 2 Ob 787/37 Entscheidungstext OGH 06.10.1937 2 Ob 787/37 SZ 19/271 ... mehr lesen...