RS OGH 1957/5/15 3Ob204/57

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Veröffentlicht am 15.05.1957
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Norm

EO §397 Abs1

Rechtssatz

Zulässigkeit des Widerspruches, auch wenn der Gegner der gefährdeten Partei im vorangegangenen Verfahren über eine einstweilige Verfügung vernommen wurde, die nun verlängert, dh aber durch eine neue Verfügung ersetzt werden soll.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 204/57
    Entscheidungstext OGH 15.05.1957 3 Ob 204/57

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0005901

Dokumentnummer

JJR_19570515_OGH0002_0030OB00204_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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