Norm
EO §397 Abs1Rechtssatz
Zulässigkeit des Widerspruches, auch wenn der Gegner der gefährdeten Partei im vorangegangenen Verfahren über eine einstweilige Verfügung vernommen wurde, die nun verlängert, dh aber durch eine neue Verfügung ersetzt werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0005901Dokumentnummer
JJR_19570515_OGH0002_0030OB00204_5700000_001