RS OGH 1937/10/6 2Ob787/37, 6Ob366/97k, 4Ob177/08w, 1Ob26/13z

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Veröffentlicht am 06.10.1937
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Norm

EO §56 Abs2
EO §397 Abs1

Rechtssatz

Der Gegner der gefährdeten Partei, der, zur Äußerung über den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung aufgefordert, diese Äußerung nicht fristgerecht erstattet, ist von der Erhebung des Widerspruches gemäß § 397 Abs 1 EO ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0002100

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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