Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Schramm und die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei M***** L*****, vertreten durch Sunder-Plaßmann Loibner & Partner, Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. O***** L*****, 2. T*****GmbH I***** & C... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist aufrecht. Ein Scheidungsverfahren ist seit 2010 anhängig. Der Antragsgegner ist Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sich die von beiden Ehegatten mit den gemeinsamen Kindern bewohnte Ehewohnung befindet. Die Antragstellerin beantragte zur einstweiligen Sicherung des Anspruchs der Wohnungserhaltung, dem Antragsgegner zu verbieten, die Liegenschaft ohne ihre Zustimmung zu veräußern, zu belasten oder zu vermieten, und ein Belastungs- und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin dreier Liegenschaften im E*****dorf in H*****, die während aufrechter Ehe der Streitteile erworben wurden. Zu diesen Liegenschaften gehören zwei benachbarte Wohnungen (Häuser), nämlich die von der Klägerin bewohnte Wohnung mit der Adresse E*****dorf 10 sowie die aus vormals zwei Wohnungen zusammengelegte Wohnung E*****dorf 11 und 12. Die Ehe der Streitteile ist rechtskräftig geschieden. In Rumänien ist zwischen den Streittei... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist zu 80 C 38/07s des Erstgerichts ein Scheidungsverfahren anhängig. Am 18. 9. 2008 erhob der Ehemann eine auf den Wohnungserhaltungsanspruch (§ 97 ABGB) gestützte Klage. Die in der Klage näher bezeichnete Mietwohnung war der letzte gemeinsame Wohnsitz der Parteien, also deren Ehewohnung. Hauptmieter dieser Wohnung war jedoch der am 7. 4. 2009 verstorbene Vater der Antragsgegnerin, dem sie den bezahlten Mietzins jeweils refundierte. „Mittlerw... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 4. 3. 1992 miteinander verheiratet. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Kläger war zum Zeitpunkt der Eheschließung Alleineigentümer einer mit zahlreichen Pfandrechten belasteten Liegenschaft, die er 1993 und 1996 zu je einem Hälfteanteil an die Beklagte verkaufte. Punkt 3. des Notariatsakts vom 19. Juni 1996 lautete auszugsweise wie folgt: „Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt derart, dass [...] sämtliche von der Käuferin bisher in d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 4. 3. 1992 miteinander verheiratet. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Antragsteller war zum Zeitpunkt der Eheschließung Alleineigentümer einer mit zahlreichen Pfandrechten belasteten Liegenschaft, die er 1993 und 1996 zu je einem Hälfteanteil an die Antragsgegnerin verkaufte. Punkt 3. des Notariatsakts vom 19. 6. 1996 lautete auszugsweise wie folgt: „Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt derart, dass [...] sämtliche von der Käuferin... mehr lesen...