Begründung: Zwischen den Streitteilen ist zu 80 C 38/07s des Erstgerichts ein Scheidungsverfahren anhängig. Am 18. 9. 2008 erhob der Ehemann eine auf den Wohnungserhaltungsanspruch (§ 97 ABGB) gestützte Klage. Die in der Klage näher bezeichnete Mietwohnung war der letzte gemeinsame Wohnsitz der Parteien, also deren Ehewohnung. Hauptmieter dieser Wohnung war jedoch der am 7. 4. 2009 verstorbene Vater der Antragsgegnerin, dem sie den bezahlten Mietzins jeweils refundierte. „Mittlerw... mehr lesen...
Begründung: Die im Exszindierungsprozess beklagte Vermieterin hat gegen den Ehegatten der Klägerin (Verpflichteten) wegen Mietzinsrückständen in zwei verbundenen Verfahren einen rechtskräftigen Räumungstitel (Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 16. Juli 2004, GZ 44 C 23/98d, 513/01w-45) erwirkt. Die außerordentliche Revision des Mieters wurde mit dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 7. März 2006, AZ 1 Ob 263/05s, zurückgewiesen. Die erste der beiden Räumungsklage... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe verheiratet. Ein Verfahren über eine Scheidungsklage ist anhängig. Als Ehewohnung diente den Streitteilen das Haus Baden, W*****, das sie im November 1997 je zur Hälfte erwarben. Es wird derzeit nur von der gefährdeten Partei (Antragstellerin) und den fünf minderjährigen Kindern bewohnt, weil der Gegner der gefährdeten Partei (Antragsgegner) aus dem Haus ausgezogen ist. Die Antragstellerin begehrt, dem Antragsgegner die Veräußerun... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 29. 5. 1973 verheiratet. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Parteien waren ursprünglich jeweils Hälfteeigentümer einer Liegenschaft, auf der sich die Ehewohnung befand. Mit Schenkungsvertrag vom 22. 3. 1996 schenkte der Kläger Zug um Zug gegen Einräumung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots zu seinen Gunsten seinen Hälfteanteil an dieser Liegenschaft der Beklagten, die damit Alleineigentümerin wurde. Mit Schenkungsvertrag vom 17. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Regelungsverfügung nach § 382 Z 8 lit c EO darf nur erlassen werden, wenn das Ergebnis der Abwägung der einander widerstreitenden Interessen der Ehegatten den Standpunkt der gefährdeten Partei stützt (1 Ob 305/03i); diese Interessenabwägung ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig und begründet in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage (9 Ob 124/01b; 1 Ob 305/03i). Eine krasse Fehlbeurteilung der Um... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dass der anlässlich der Schenkung der Wohnung an die Gattin des Beklagten zugunsten der Klägerin als Geschenkgeberin vorbehaltene Fruchtgenuss nicht nur scheinbar vereinbart wurde, ist vertretbar und damit nicht revisibel. Daran ändert auch die vom Revisionswerber zitierte, jedoch aus dem Sachzusammenhang gerissene Äußerung der Klägerin gegenüber dem Beklagten nichts, wonach seine... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie das Rekursgericht richtig ausgeführt hat, muss zwischen einstweiligen Verfügungen gemäß § 382e EO zur Sicherung des Wohnungserhaltungsanspruchs nach § 97 ABGB und einstweiligen Verfügungen nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO zur Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse unterschieden werden. Nur für die einstweilige Verfügung zur Sicherung des Wohnungserhaltungsanspruchs gilt § 382e Abs 2 EO, na... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagter) ist verfügungsberechtigter Hauptmieter eines Reihenhauses in Wien, das als Ehewohnung diente. Der Beklagte trug während aufrechter Lebensgemeinschaft stets sämtliche Kosten für die Ehewohnung. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung (EV) gemäß § 382e EO ist ihm jede Verfügung über die Ehewohnung verboten. Die Ehewohnung wird ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erwirkte zu TZ 1628/1996 auf Grund eines Übergabsvertrages, den er am 2. 5. 1991 mit der vormaligen Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (Berta U*****) abgeschlossen hatte, die Vormerkung seines Eigentums unter BLNR 1 lit i der EZ *****, mit dem Grundstück Nummer 145 landwirtschaftlich genutzt und dem Grundstück Nummer 146/1 Baufläche, Grundstücksadresse: R*****. Die Rechtfertigung dieser Eintragung erfolgte zu TZ 7186/1996 unte... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitbeklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung widerspreche. Das Erstgericht habe zugunsten der Ehefrau ein Veräußerungs- und Belastungsverbot auf der Liegenschaft eines Dritten eingeräumt, ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des § 381 EO iVm § 97 ABGB zu prüfen. Eine Interessenabwägung zwischen den zwingenden wirtschaftlichen Interessen der Zweitbeklagten und der Klägerin sei nicht erfolgt; ein Anspr... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 20. 11. 1973 vor dem Standesamt W***** die Ehe geschlossen. Mit der am 2. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Scheidung dieser Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten. Gleichzeitig beantragte sie zur Sicherung ihres Anspruches auf Erhaltung ihrer auf der Liegenschaft EZ ***** befindlichen und seit Jahren zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses dienenden (Ehe-)Wohnung im ersten Stock des darauf befindlichen Hauses d... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei beantragte im Zusammenhang mit einem zwischen den Streitteilen anhängigen Scheidungsverfahren die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382e EO. Das Erstgericht gab dem Sicherungsantrag statt. Es sprach ferner aus, dass die einstweilige Verfügung bis 1. 12. 2002 gelte. Werde von der gefährdeten Partei bis zu diesem Zeitpunkt die Klage zur Geltendmachung des Anspruchs nach § 97 ABGB eingebracht, so gelte die einstweilige Verfügung bis zur... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (Antragstellerin) und ihr Gegner (Antragsgegner) sind miteinander verheiratet; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Antragstellerin beantragte, dem Antragsgegner mittels einstweiliger Verfügung aufzutragen, für einen zur Finanzierung der Ehewohnung aufgenommenen Kredit bis spätestens 30. 6. 2002 die angelaufenen Rückstände von EUR 3.004,46 zuzüglich der per 24. 6. 2002 aufgelaufenen Zinsen von EUR 1.680,- sowie - jeweils per Fälligkeit - die la... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 3. 1. 1996 die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen zwei Töchter (geb. 1994 und 1996). Die Ehewohnung der Parteien befindet sich in ***** Wien, Z*****gasse *****. Die Antragstellerin begehrt als Klägerin mit der am 22. 2. 2001 beim Erstgericht zu 8 C 28/01g eingebrachten Klage die Ehescheidung aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners als dortigem Beklagten. Im Verlauf des Ehescheidungsverfahren gaben die Parteien dem Erstgericht bekannt, dass sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 15. 12. 1967 verheiratet. In den Jahren 1959/1960 erwarben die späteren Ehegatten die klagsgegenständliche Liegenschaft und errichteten in der Folge darauf ein Haus. Die Kosten für den Erwerb des Grundstückes und die Errichtung des Hauses trug jeder etwa zur Hälfte. Im Grundbuch wurde jedoch nur der Mann als Eigentümer einverleibt. Ab 1962 bewohnten sie dieses Haus gemeinsam. 1983 wollte sich der Ehemann, der eine außereheliche Beziehun... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen der Beklagten und Sebastian B***** ist seit 15. 12. 1999 rechtskräftig geschieden. Sebastian B***** war Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem darauf befindlichen Wohnhaus *****. Auf dieser Liegenschaft ist Wohnungseigentum mit zwei Wohnungseigentumseinheiten begründet. Die Wohnung W1 diente dem Ehepaar und den gemeinsamen Kindern als Ehewohnung. Während Sebastian B***** im Juli oder August 1999 aus der Wohnung auszog, blieb die Bekl... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382 IVBEO §382eEO §382h Abs1EO §391 Abs2 IIAEO §391 Abs2 VB
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung gemäß § 382e EO zur Sicherung des Wohnungserhaltungsanspruchs ist nach § 97 ABGB anspruchsgebunden. Das bedeutet, dass eine solche Sicherungsmaßnahme gemäß § 391 Abs 2 EO mit einer Fristsetzung zur Einbringung einer Rechtfertigungsklage zu verknüpfen ist. Die Erhebung des Sicherungsbegehrens innerhalb eines Verfahrens über eine ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und widerbeklagte sowie gefährdete Partei (im Folgenden nur: Klägerin) und die beklagte und widerklagende Partei sowie Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur: Beklagter) sind Ehegatten. Verfahren über eine Scheidungsklage und über eine Scheidungswiderklage sind anhängig. Als Ehewohnung der Streitteile dient ein Haus auf einer Liegenschaft in Altmünster. Es wird derzeit nur von der Klägerin und den drei minderjährigen Kindern der Streitteile zur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und ihr früherer Ehemann, deren Ehe mit Urteil vom 31. 5. 1994 aus gleichteiligem Verschulden geschieden wurde, bewohnten während aufrechter Ehe ein Haus auf einer in W***** gelegenen Liegenschaft. In das beim Erstgericht anhängige Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse wurde auch diese Liegenschaft einbezogen. Aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsaktes wurde mit Beschluss des Erstgerichtes vom 21. 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382 Abs1 Z5EO §382eEO §391 Abs2 IIA
Rechtssatz: Der auch im Aufteilungsverfahren nach den §§ 81 ff EheG fortwirkende Benützungsanspruch an der Ehewohnung nach § 97 ABGB setzt eine Verfügungsberechtigung des anderen Ehegatten an der Wohnung voraus. Diese Verfügungsberechtigung kann auf Eigentum, Wohnungseigentum, persönlicher Dienstbarkeit, Baurecht, Bestandrecht, Leihe, Genossenschaftsrecht, Dienstrecht oder auf Bittleihe beru... mehr lesen...
Begründung: Am 17. Juli 1991 erwuchs die Scheidung der Ehe der Streitteile aus deren gleichteiligem Verschulden in Rechtskraft. Am 30. Oktober 1991 stellte die Frau den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81 ff EheG. Am 17. Juli 1991 erwuchs die Scheidung der Ehe der Streitteile aus deren gleichteiligem Verschulden in Rechtskraft. Am 30. Oktober 1991 stellte die Frau den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsverm... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hietzing vom 11. 6. 1997 aus gleichteiligem Verschulden beider Teile geschieden. Die Streitteile hatten einander lieb- und interesseloses Verhalten vorgeworfen. Der Ehe der Streitteile entstammen zwei Kinder, der am ***** geborene Michelle und der am ***** geborene Dominik. Die Antragstellerin hat beantragt, ihr die Obsorge über die Kinder zu übertragen. Das Obsorgeverfahren ist noch anhängig. Die Antr... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien hatten eine ihnen gehörige Liegenschaft an die Antragsgegnerin veräußert. Zur Sicherstellung einer gleichzeitig vereinbarten Mietausfallsgarantie übernahm die Bank für O*****, im Auftrag der gefährdeten Parteien eine Bankgarantie zugunsten der Beklagten. In ihrem vor Einleitung des Rechtsstreites gegen die Antragsgegnerin gerichteten Sicherungsantrag brachten die gefährdeten Parteien vor, die Antragsgegnerin nehme die Bankgarantie als Begünst... mehr lesen...
Norm: EO §45 Abs3EO §391 Abs2 VDZPO §477 Abs1 Z4 D4
Rechtssatz: Die Beschlußfassung über die Aufhebung einstweiliger Verfügungen mangels Rechtfertigungsklage bedarf daher keiner vorangehenden mündlichen Verhandlung. Allerdings schließt die Bestimmung des § 45 Abs 3 EO eine einseitige Behandlung eines vom Gegner der gefährdeten Partei gestellten Aufhebungsantrages aus. Wurde die gefährdete Partei vor Beschlußfassung nicht gehört, ihr somit die M... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382eEO §391 Abs2 IIA
Rechtssatz: Schlechtgläubigkeit des Dritten liegt aber nicht erst bei arglistigem Zusammenwirken mit dem über die Wohnung verfügenden Ehegatten vor, sondern schon dann, wenn der Dritte Kenntnis vom dringenden Wohnbedürfnis des auf die Wohnung angewiesenen anderen Ehegatten hat. Entscheidungstexte 4 Ob 529/94 Entscheidungstext OGH 31.05.1994 4 Ob... mehr lesen...