Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke „BUZZ!" ua in der Warenklasse 9 für „Hardware, Software und Datenträger". Beginn der Schutzdauer war der 22. Mai 2001. Die Beklagte vertreibt eine Spielkonsole, die die Hard- und Softwarebasis für verschiedene Spiele ist. Seit November 2005 bewarb und verkaufte sie ein dafür entwickeltes Musik-Quiz, das sie mit „BUZZ" bzw „BUZZ!" bezeichnete. Das Spiel besteht aus einer (weiteren) Software und vier Steuereinheit... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile wohnen im selben Ort. Das Einfamilienhaus des Antragsgegners liegt in Sichtweite gegenüber dem Anwesen der Antragstellerin. Auch das Wochenendhaus eines ihrer Söhne liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Hauses des Antragsgegners. Seit dem Jahr 2001 belästigt der Antragsgegner die Antragstellerin. Eine (auch) von der Antragstellerin eingebrachte Unterlassungsklage führte zu dem Vergleich vom 3. 4. 2006, der den Antragsgegner verpflichtete, die Bezeichnu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und gefährdeten Partei E***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Johann Etienne Korab, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei Renate S*****, vertreten durch Hirt... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien stehen im Wettbewerb beim Handel mit Klavieren. Die Beklagte, ein seit 1910 bestehendes Familienunternehmen, vertreibt neben Fremdmarken auch Klaviere der Eigenmarke „W*****". Zumindest zwei dieser Modelle werden in Auftragsproduktion von einem chinesischen Unternehmen gefertigt. Eines davon hatte ein Geschäftsführer der Beklagten entwickelt, beim anderen hatte er einen Entwurf des chinesischen Partners zur Serienreife gebracht. Den Produktionsverlauf über... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bieten in Wien Stadtrundfahrten nach § 3 Abs 1 Z 1 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelVerkG 1996) an. Sie streiten zum einen über die Nutzung eines abgeschrankten Bereichs vor der Wiener Staatsoper, an dessen Einfahrt folgende Verkehrszeichen stehen: Die Parteien bieten in Wien Stadtrundfahrten nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelVerkG 1996) an. Sie streiten zum einen über die Nutzung eines abgeschrankten Ber... mehr lesen...
Begründung: Nach dem vom Erstgericht festgestellten und vom Berufungsgericht übernommenen Sachverhalt plant die Beklagte als Eigentümerin einer 785 m2 großen Liegenschaft im Währinger Cottage auf Grund von Baubewilligungen ein Wohnhaus für acht Wohnungen bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss, zwei Stöcken und zwei Dachgeschossen sowie unterirdischen Garagen zu errichten. Im Grundbuch sind auf den Liegenschaften unter anderem zwei Dienstbarkeiten aus Verträgen aus dem Jahre 188... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt mit der
Begründung: , dass zwischen ihr und den beklagten Parteien als Eigentümer verschiedener Liegenschaften ein Kaufvertrag über diese rechtsgültig zustandegekommen sei, die Beklagten zur grundbuchsfähigen Unterfertigung eines Kaufvertrags über diese Liegenschaften zu verpflichten. Das Erstgericht wies den, in diesem Zusammenhang gestellten, Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung durch Veräußerungs- und Belastungsverbot ob dieser ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Provisorialverfahrens bildet ein von der Klägerin (als gefährdete Partei) behaupteter Erfüllungsanspruch aus einem nach ihrem Vorbringen mündlich mit dem Erstbeklagten (der bei dieser Gelegenheit behauptet habe, auch für die Zweit- und die Drittbeklagte aufzutreten, worauf die Klägerin - zumal es sich um einen Rechtsanwalt handle - vertraut habe) rechtswirksam abgeschlossenen Liegenschaftskaufvertrag. Das Erstgericht hat den gleichzeitig mit der Klage (ger... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte und erstgefährdende Partei (im Folgenden Erstbeklagter), ein Fußballverein, ist Mitglied der zweitbeklagten und zweitgefährdenden Partei (im Folgenden Zweitbeklagter), eines Landes-Fußballverbands, der wiederum Mitglied des Österreichischen Fußball-Bundes (ÖFB) ist. Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden Kläger) war auf Grund der Vereinbarung vom 27. 6. 2005 beim Erstbeklagten in der Saison 2005/2006 als Fußballer tätig, wobei ein „Minimal- und... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Die Beklagten halten die von den Vorinstanzen als erwiesen angenommene Markenverletzung (Ausschenken einer anderen als der angebotenen und auch bestellten Original-Limonade der Klägerin) deshalb für nicht bescheinigt, weil es sich dabei um eine technische Frage handle, die nur durch ein - im Anlassfall nicht vorliegendes - Gutachten eines Sachverständigen beantwortet werden könne. Rechtliche Beurteilung 1.2. Beweisregeln dahin, dass bestimmt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge immer: Klägerin) beantragte in ihrer am 1. 12. 2005 beim Erstgericht eingelangten Unterhalts- und Scheidungsklage, dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge immer: Beklagter) ab 1. 10. 2005 „bis zur Rechtskraft des Verfahrens" gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a die Leistung eines einstweiligen Unterhaltes von 5.000 EUR monatlich aufzutragen und dem Beklagten einen Prozesskostenvorschuss von 7.000 EUR aufzuerl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur: Klägerin) vertreibt im Inland seit rund zehn Jahren unter dem markenrechtlich nicht geschützten Zeichen „pure encapsulations - Reinsubstanzen" Produkte der Warenklasse 1, 3, 5, 29, 30 und 44 der Nizzaer Klassifikation, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel wie Selen und Vitamin B. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über Apotheken und Ärzte. Die Beklagte vertreibt im Inland seit 2005 unter dem Zeichen „pur Reinstoffk... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden Kläger) war ab 23. 3. 1993 auf Grund einer Kette von jährlich mit dem Österreichischen Bundestheaterverband jeweils für den Zeitraum vom 1. 9. bis zum 31. 8. des Folgejahrs abgeschlossenen Bühnendienstverträgen als Gruppentänzer der Wiener Staatsoper tätig. Mit dem Bundestheaterorganisationsgesetz (BThOG), BGBl I 1998/108, wurden die Bundestheater neu organisiert. Zur Führung des Betriebs der Staatsoper wurde die gefährde... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. M***** Inc., *****, 2. M***** GmbH, *****, beide vertreten durch Fiebinger, Polak, Leon & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Herausgabe von Wartungsunterlagen für ein nun von ihr geleastes Luftfahrzeug. Sie stützt sich dabei auf § 56 der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung 2005 (ZLLV 2005, BGBl II 2005/424). Diese Bestimmung begründe einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch; ihre Verletzung sei auch als wettbewerbswidriges Verhalten iSv § 1 UWG anzusehen. Im Provisorialverfahren strebt die Klägerin eine inhaltsgleiche einstweilige Ve... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge immer: Klägerin) ist Vermieterin, der beklagte Verein und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge immer: Beklagter) ist Mieter eines Gebäudes in *****. Die Klägerin begehrt mit der am 19. 4. 2005 beim Erstgericht eingelangten Klage die Räumung des Bestandobjektes (§ 1118 2. Fall ABGB) und die Zahlung von zuletzt 56.129,13 EUR Mietzins. Der Beklagte bestritt das Vorliegen eines Mietzinsrückstandes ebenso wie das Räumun... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 16. Dezember 2005 bewilligte das Erstgericht dem Betreibenden zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Kostenforderung von 18.523,81 EUR (er obsiegte als beklagte Partei im Verfahren AZ 29 Cg 157/03b des Landesgerichts St. Pölten in zwei Instanzen) die Fahrnisexekution. Die Exekution wurde über Antrag der verpflichteten Partei mit dem rechtskräftigen Beschluss des Erstgerichts vom 9. Jänner 2006 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die außerordent... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, welchem Elternteil bei Gegenüberstellung der Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände (RZ 1973/198 ua) die Obsorge für das Kind übertragen werden soll, ist immer eine solche des Einzelfalls, der keine grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG zukommt (RIS-Justiz RS0007101). Im vorliegenden Fall verkennt der Revisionsrekurswerber zudem, d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Anca N*****, vertreten durch Weidacher, Imre & Schaffer, Rechtsanwaltspartnerschaft OEG in Gleisdorf, gegen die Gegnerin der gefährdeten Partei Maria S*****, vertreten durch Mag. Markus Gregoric,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei Johann S*****, vertreten durch Dr. Gerhard Rößler Rechtsanwalt KEG in Zwettl, gegen den Gegner der gefährdeten Partei Gerhard S*****, vertreten durch M... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache 1.) der klagenden und gefährdeten Partei M***** Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH und der weiteren klagenden Partei 2.) Primar Prof. Dr. Peter H*****, Arzt, beide *****, beide vertreten d... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen den Streitteilen ist aufrecht. Die zu 2 C 181/03b des Bezirksgerichtes St. Pölten eingebrachte Scheidungsklage der Beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden Beklagte) wurde mit Urteil vom 22. 9. 2004 mangels unheilbarer Zerrüttung der Ehe abgewiesen. Die Beklagte erhob Berufung und brachte eine Wiederaufnahmsklage ein, die das Bezirksgericht St. Pölten mit Urteil vom 21. 6. 2005 abwies. Am 14. 10. 2003 wurde nach Wegweisung der klagend... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge nur: Klägerin), deren Klagebegehren sich auf die Leistung eines rückständigen Unterhalts von 4.360 EUR sowie auf Zahlung laufenden Unterhalts von monatlich 700 EUR gegen ihren Ehegatten, den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge nur: Beklagter) richtet, erwirkte gegen diesen am 18. März 2005 eine - rechtskräftige - einstweilige Verfügung (EV) gemäß § 382 Z 8 lit a EO, womit er ihr gegenüber zu einer ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, deren Geschäftsführer Erich B***** ist, errichtet ein Fertighauszentrums in S*****. Ihre einzige Gesellschafterin ist die B*****-GmbH, der die Gemeinde P***** am 21. 6. 2004 zu Gunsten der damals noch nicht gegründeten Klägerin die Baubewilligung zur Errichtung von Anlagen zur Erschließung eines Fertighauszentrums auf verschiedenen Grundstücken der Katastralgemeinde P***** gemäß den §§ 19, 29 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 erteilt hat. Erich B****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei U***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Elisabeth Constanze Schaller, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei N***** GmbH, *****, vertreten durch Za... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung nichtig sei. Das Erstgericht habe von der Klägerin vorgelegte Urkunden seiner Entscheidung zugrunde gelegt, ohne ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Beklagte übersieht, dass im Provisorialverfahren der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht gilt (4 Ob 91/89 = ÖBl 1990, 32 - VERGLEICHSANGEBOT AN DRITTE mwN). Schon aus diese... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei begehrte zur Sicherung ihres Anspruchs auf Zuhaltung eines Kaufvertrages die Erlassung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots in Bezug auf eine Eigentumswohnung der gefährdenden Partei. Der Stifter der gefährdeten Partei habe als deren Bevollmächtigter und in deren Namen mit der gefährdenden Partei am 21. 6. 2004 telefonisch einen Kaufvertrag über die Wohnung geschlossen. Die vereinbarte Anzahlung sei unverzüglich geleistet worden. Dennoch habe... mehr lesen...
Begründung: Mit am 30. 7. 2003 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten 145.350 EUR, hilfsweise die Zahlung dieses Betrags bei sonstiger Exekution in die Liegenschaft EZ ***** der Kat.Gem. S***** und in die 91/970stel Anteile der Beklagten an der Liegenschaft EZ ***** Kat.Gem. U*****. Der Ehemann der Beklagten sei bei der Klägerin als Buchhalter beschäftigt gewesen und habe dort durch betrügerische Manipulationen insgesamt 2 Mio EUR veruntreut. Er habe dieses Ge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagten haben in ihrer Äußerung zum Sicherungsantrag bestritten, sich - wie von der Klägerin behauptet und zur Grundlage ihres Sicherungsantrags gemacht - vertragswidrig verhalten zu haben. Sie haben eingewendet, weder Klage noch Sicherungsantrag seien berechtigt; demgemäß sprächen sie sich auch gar nicht gegen die Erlassung der einstweiligen Verfügung aus, "weil sie ohnehin diesbezüglich keine Vertragsverletzung o... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...