Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Engin-Deniz Reimitz Hafner Rechtsanwälte KG in Wien, wider die beklagte Partei Dr. T*****, vertreten durch Dr. Franz Nistelberger & Parz Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Aufkündigung, über ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist aufrecht. Ein Scheidungsverfahren ist seit 2010 anhängig. Der Antragsgegner ist Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sich die von beiden Ehegatten mit den gemeinsamen Kindern bewohnte Ehewohnung befindet. Die Antragstellerin beantragte zur einstweiligen Sicherung des Anspruchs der Wohnungserhaltung, dem Antragsgegner zu verbieten, die Liegenschaft ohne ihre Zustimmung zu veräußern, zu belasten oder zu vermieten, und ein Belastungs- und... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 20. 5. 2003 miteinander verheiratet. Am 15. 2. 2010 brachte die Klägerin (Antragstellerin) beim Erstgericht die Scheidungsklage ein, mit der sie einen sowohl auf § 382 Abs 1 Z 8 lit c zweiter Fall EO als auch auf § 382h EO gestützten Sicherungsantrag verband. Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners, indem es diesem „zur einstweiligen Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Christine S*****, vertreten durch Dr. Leopold Boyer, Rechtsanwalt in Zistersdorf, gegen den Antragsgegner Rudolf S*****, vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold Rechtsanwaltspartnerschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin dreier Liegenschaften im E*****dorf in H*****, die während aufrechter Ehe der Streitteile erworben wurden. Zu diesen Liegenschaften gehören zwei benachbarte Wohnungen (Häuser), nämlich die von der Klägerin bewohnte Wohnung mit der Adresse E*****dorf 10 sowie die aus vormals zwei Wohnungen zusammengelegte Wohnung E*****dorf 11 und 12. Die Ehe der Streitteile ist rechtskräftig geschieden. In Rumänien ist zwischen den Streittei... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei (in der Folge immer: Kläger) und die Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge immer: Beklagte) sind seit 6. Mai 2002 verheiratet. Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger, die Beklagte amerikanische Staatsangehörige. Die Parteien haben ein am 8. November 2005 geborenes Mädchen adoptiert. Leibliche Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen. Die Ehe ist schon zumindest seit dem Jahr 2005 von heftigen Auseinandersetzungen gekennzeichnet. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Vorinstanzen haben die auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG (Tod des Mieters) gestützte Aufkündigung infolge Eintritts des Sohnes des Mieters in die Mietrechte als rechtsunwirksam aufgehoben. Nach dem festgestellten Sachverhalt wohnt der Eintrittsberechtigte seit mindestens acht Jahren im Bestandobjekt und hat dort seinen Lebensschwerpunkt; er ist verheiratet, hat aber nie mit seiner Gattin zusammengelebt. Die Ehegatten leben seit ihrer Eheschließung g... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 4. 3. 1992 miteinander verheiratet. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Kläger war zum Zeitpunkt der Eheschließung Alleineigentümer einer mit zahlreichen Pfandrechten belasteten Liegenschaft, die er 1993 und 1996 zu je einem Hälfteanteil an die Beklagte verkaufte. Punkt 3. des Notariatsakts vom 19. Juni 1996 lautete auszugsweise wie folgt: „Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt derart, dass [...] sämtliche von der Käuferin bisher in d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 4. 3. 1992 miteinander verheiratet. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Antragsteller war zum Zeitpunkt der Eheschließung Alleineigentümer einer mit zahlreichen Pfandrechten belasteten Liegenschaft, die er 1993 und 1996 zu je einem Hälfteanteil an die Antragsgegnerin verkaufte. Punkt 3. des Notariatsakts vom 19. 6. 1996 lautete auszugsweise wie folgt: „Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt derart, dass [...] sämtliche von der Käuferin... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Martin P*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Gertrude F*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Walter Pfliegler, Recht... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382eEO §382h
Rechtssatz: Der Anspruch nach § 97 ABGB iVm § 382e EO umfasst nicht die Bezahlung der Kosten für Strom und Gas einer Wohnung (in casu: Einfamilienhaus). Entscheidungstexte 3 Ob 231/04y Entscheidungstext OGH 20.10.2004 3 Ob 231/04y Veröff: SZ 2004/150 4 Ob 55/07b Entscheidungstext OGH 04.09.2007 4 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382eEO §382h
Rechtssatz: Trotz Fehlens eines Geldunterhaltsanspruchs (nach der sogenannten 40 Prozent-Bemessungsregel) können dem auf die Ehewohnung angewiesenen Ehegatten zur Sicherung seines Vorkehrungsanspruchs nach § 97 ABGB auf Erhaltung der Ehewohnung die vom anderen Ehegatten monatlich zu zahlenden Kreditrückzahlungsraten auf den für die Wohnung aufgenommenen Kredit zugesprochen werden, wenn der in der Wohnung verbliebe... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382 IVDEO §382b Abs1EO §382e idF vor dem 2.GeSchGEO §382hZPO §266 BZPO §503 E4c/16
Rechtssatz: Die Beweislast dafür, dass die Ehewohnung nicht der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten dient, trifft den Beklagten. Er hat den Ausnahmefall der anderweitigen Deckung des Wohnbedürfnisses eines Ehegatten zu beweisen (SZ 54/37). Die Bescheinigungslast im Provisorialverfahren ist gleich zu verteilen wie die B... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HIII4EO §382b Abs1EO §382hMRG §30 Abs2 Z5 C
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob das dringende Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten nach den im vorliegenden Einzelfall festgestellten Umständen zu bejahen ist oder nicht, ist keine solche von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO. Entscheidungstexte 8 Ob 637/90 Entscheidungstext OGH 09.10.1990 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382 IVCEO §382eEO §382h
Rechtssatz: Der wohnungsbedürftige Ehegatte hat nach § 97 ABGB gegen den anderen, soweit dieser über "die Wohnung verfügungsberechtigt" ist, nicht bloß einen Anspruch auf Unterlassung und bei schuldhafter Pflichtverletzung auf Schadenersatz, sondern auch einen Leistungsanspruch. Entscheidungstexte 3 Ob 520/87 Entscheidungstext OGH 27.05.1987 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EO §382 Z8 litb IVCEO §382b Abs1EO §382e idF vor dem 2.GeSchGEO §382hEO §391 Abs2 IIA
Rechtssatz: Ein dringendes Wohnbedürfnis des gefährdeten Ehegatten ist nur dann zu verneinen, wenn ihm eine ausreichende und gleichwertige Unterkunft zur Verfügung steht; er darf nicht auf die Möglichkeit der Deckung seines Wohnbedürfnisses bei seinen Eltern verwiesen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...