Entscheidungen zu § 375 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

13 Dokumente

Entscheidungen 1-13 von 13

TE OGH 2011/4/13 3Ob175/10x

Begründung: Mit Beschluss vom11. Jänner 2010 bewilligte das Erstgericht aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags zur Sicherung einer Kapitalforderung von 100.000 EUR sA die Exekution zur Sicherstellung unter anderem durch Zwangsverwaltung hinsichtlich zweier Liegenschaften des Verpflichteten (Punkte 4 und 5 des erstgerichtlichen Spruchs). Zur
Begründung: dieses Teils seiner Entscheidung führte das Erstgericht aus, die Zwangsverwaltung komme im Zuge der Sicherstellungsexekution nur in B... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.04.2011

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

TE OGH 2000/1/11 7Ob338/99b

Begründung: Dem Beklagten wurde mit rechtskräftiger EV vom 10. 11. 1998, befristet bis 10. 2. 1999 a) verboten, in die eheliche Wohnung und deren (näher bezeichnete) unmittelbare Umgebung zurückzukehren sowie b) verboten, sich bei der Tagesmutter seines mj Sohnes und in deren (näher bezeichneter) unmittelbarer Umgebung aufzuhalten und c) aufgetragen, das Zusammentreffen sowie die Kontaktaufnahme mit der Klägerin und dem gemeinsamen Sohn Elias zu vermeiden (§ 382b Abs 2 Z 2 EO).... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.01.2000

TE OGH 1998/10/21 3Ob185/98x

Begründung: Mit Beschluß vom 17. 9. 1997 bewilligte das Handelsgericht Wien auf Grund eines Wechselzahlungsauftrages vom 22. 8. 1997 zu 15 Cg 151/97s unter anderem gegenüber dem Verpflichteten Exekution zur Sicherstellung durch bücherliche Vormerkung des Simultanpfandrechtes ob den Liegenschaften EZ 2858 und EZ 2859 je Grundbuch *****, wobei angemerkt werden soll, daß die Liegenschaft EZ 2858 als Haupteinlage auf die Liegenschaft EZ 2859 als Nebeneinlage diene. Mit Beschluß vo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.10.1998

RS OGH 1998/10/21 3Ob185/98x, 3Ob175/10x, 3Ob5/14b, 5Ob119/14g, 5Ob104/14a

Norm: EO §371 Z2EO §375ABGB §364c C1GBG §38 litbGBG §41 litb
Rechtssatz: Ein intabuliertes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot hindert den Vollzug einer vom Titelgericht bewilligten zwangsweisen Vormerkung eines Pfandrechtes durch das Exekutionsgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 185/98x Entscheidungstext OGH 21.10.1998 3 Ob 185/98x Veröff: SZ 71/170 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1998

TE OGH 1998/7/15 3Ob178/98t

Begründung: Mit der beim Erstgericht am 1.7.1997 eingebrachten Klage begehrte die hier betreibende Partei, den hier Verpflichteten zur Zahlung eines Betrages von S 2,358.708 sA zu verpflichten. Nach einem Zustellanstand gab die dortige Klägerin am 16.9.1997 bekannt, daß der dort Beklagte sich für einige Zeit in der Landessonderkrankenanstalt Hermagor (Rehab-Zentrum) befinde, es werde die Zustellung unter dieser Adresse beantragt. Dem Beklagten wurde sodann am 19.9.1997 die Klage... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.07.1998

RS OGH 1998/7/15 3Ob178/98t

Norm: EO §3 IEO §3 IIEO §3 IIIDEO §93 Abs1 Z10EO §54EO §371 Z1EO §375
Rechtssatz: Ist die Zustellung eines Versäumungsurteiles, gegen das Widerspruch erhoben wurde, der Aktenlage nach erfolgt, so wäre die Unwirksamkeit der Zustellung wegen mangelnder Prozeßfähigkeit des Beklagten vom Exekutionsgricht (= Titelgericht) bei der Beschlußfassung über den Exekutionsantrag nur bei Offenkundigkeit, nicht aber schon bei bloßen Bedenken gegen die mangeln... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1998

TE OGH 1995/1/27 1Ob511/95

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Entscheidung | OGH | 27.01.1995

TE OGH 1985/6/4 4Ob512/85

Begründung: Die Antragstellerin hat beim Bezirksgericht Zagreb eine Klage auf Scheidung ihrer am 2.11.1969 mit dem Antragsgegner geschlossenen Ehe eingebracht. Mit dem vorliegenden, am 3.10.1983 beim Erstgericht überreichten Antrag begehrt sie, dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung das Betreten der ehelichen Wohnung in Wien 2., Untere Augartenstraße 4/5/15, ab dem Tag der Zustellung dieses Beschlusses zu verbieten. Der Antragsgegner habe sie mehrfach mit dem Umbringen bedroh... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.06.1985

TE OGH 1979/3/21 6Ob554/79

Die gefährdete Partei beantragte am 30. März 1977, zur Sicherung ihres Anspruches gegen ihren Gegner auf lastenfreie Übertragung des Eigentumsrechtes an den Grundstücken 688/2, 689/2, 690/2, 728/1, 739/1, 739/3, 741/1, 775/2 und 730, sämtliche KG P den sie auf Grund der Versäumungsurteile des Landesgerichtes Klagenfurt vom 12. Dezember 1975, 27 Cg 528/75, und des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 30. Juli 1976, 15 C 651/76, behauptet, ihrem Gegner die Veräußerung, Belastung und Verpfänd... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.03.1979

RS OGH 1976/5/11 3Ob43/76

Norm: EO §3 IEO §375
Rechtssatz: Ist das Gericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung über den Exekutionsantrag zuständig, so bleibt eine spätere Überweisung der Wechselstreitigkeit für das Verfahren zur Bewilligung dieser Sicherstellungsexekution ohne Einfluß. Entscheidungstexte 3 Ob 43/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 3 Ob 43/76 European ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1976

RS OGH 1975/7/8 5Ob113/75 (5Ob114/75), 5Ob504/81, 3Ob72/83, 4Ob512/85, 1Ob511/95, 7Ob338/99b, 7Ob190

Norm: EO §375EO §389 Abs1 IEO §389 Abs1 VIEO §391 Abs1 IIIA
Rechtssatz: Die Bestimmung der Zeit, für welche die einstweilige Verfügung getroffen wird, kann durch die Bezeichnung eines Kalendertages, mit welchen die angeordneten Sicherungsmittel ihre Wirksamkeit verlieren oder durch Bestimmung eines Ereignisses, Vorfalles oder Umstandes angegeben werden, bis zu dessen Eintritt die Sicherung der Parteien zugutekommen soll, etwa bis zur Rechtskraf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1975

RS OGH 1972/10/20 4Ob347/72, 6Ob554/79, 4Ob512/85, 7Ob38/21w

Norm: EO §375EO §389 Abs1 IEO §389 Abs1 VIEO §391 IIIA
Rechtssatz: Die Zeit, für welche die Verfügung getroffen wird, ist im Bewilligungsbeschluß durch Bezeichnung eines Kalendertages, mit dem sie ihre Wirksamkeit verliert, oder durch Bestimmung eines Ereignisses, Vorfalls, Umstands, anzugeben, bis zu dessen Eintritt die Verfügung wirksam ist, zB bis die Forderung infolge Rechtskraft des Urteils mittels Zwangsvollstreckung wird geltend gemacht ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1972

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