Entscheidungsgründe: Zu I.: Zu römisch eins.: Die Klägerin beantragte die Berichtigung ihrer Parteibezeichnung unter Vorlage eines Auszugs aus dem Firmenbuch. Dieser Auszug belegt die Richtigkeit ihres Vorbringens, wonach „D***** AG" als übertragende Gesellschaft mit der „B***** AG" als übernehmende Gesellschaft verschmolzen wurde. Die „B***** AG" ist sohin Gesamtrechtsnachfolgerin der klagenden Partei. In den Fällen gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge ist einem Antrag... mehr lesen...
Norm: EO §97EO §98EO §158 ffEO §325EO §326EO §328
Rechtssatz: Die Exekution auf einen Anspruch des Verpflichteten auf Herausgabe oder Leistung einer unbeweglichen Sache vollzieht sich in mehreren Etappen. Zunächst erfolgt gem den §§ 325 Abs 1, 294 ff EO die Pfändung des Herausgabeanspruchs, sodann wird gem §§ 325 Abs 2, 326, 303 ff EO der gepfändete Anspruch zur Einziehung überwiesen, und schließlich kommt es gem § 328 Abs 1 EO nach Eintritt de... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte zunächst, ihr gegen die beiden Verpflichteten zur Hereinbringung von 459.222,50 S sA die Exekution durch Pfändung der den beiden Verpflichteten aus dem Safevertrag mit der B***** Aktiengesellschaft Safe Nr. ***** zustehenden Rechte zu bewilligen. Es möge an die verpflichteten Parteien das Gebot erlassen werden, sich jeder Verfügung über die ihnen zustehenden Rechte, insbesondere der Öffnung bzw Entnahme aus dem Safe Nr. ***** zu enthalte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIeEO §325 Abs2EO §326EO §327EO §331 F
Rechtssatz: Liegt ein typischer Schrankfachvertrag vor, müßte ein Antrag auf Überweisung des "Herausgabeanspruches" abgewiesen werden. Nur wenn zwischen den verpflichteten Parteien und der Bank vereinbart worden wäre, daß die Bank gewisse Gegenstände der verpflichteten Parteien für sie in Verwahrung nimmt, dann könnte es im Rahmen einer Herausgabeexekution zur Erlassung eines Überweisungsb... mehr lesen...
Das Kreisgericht Krems an der Donau als Titelgericht bewilligte den betreibenden Parteien gegen die verpflichtete Partei zur Hereinbringung der Forderung von 99 689.52 S samt Anhang die Fahrnisexekution und die Exekution mittels bücherliche Einverleibung des Pfandrechtes auf das für die Verpflichtete an der Liegenschaft EZ 3349 KG K zustehende, unter C-OZ 4 und 5 einverleibte "Mitbenützungsrecht auf die Dauer des Witwenstandes". Das als Exekutionsgericht einschreitende Erstgericht bew... mehr lesen...
Norm: EO §316EO §326EO §331 A
Rechtssatz: Die Überlassung des Exekutionsobjektes an Zahlungsstatt ist zwar eine in der Exekutionsordnung vorkommende Verwertungsart; sie ist aber lediglich bei der Forderungsexekution zugelassen. Es handelt sich hierbei aber um einen Ausnahmefall, der damit zu begründen ist, daß es sich bei der Forderungexekution (§§ 290 ff EO) beim vollstreckbaren Anspruch und beim Exekutionsobjekt um wesensgleiche Rechte (Geldf... mehr lesen...