Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 9. November 1988 für die Amtshandlung vom 12. Oktober 1988 (Forderungspfändung) die 1 %ige Pfändungsgebühr mit S 25.306,-- und die Auslagenersätze mit S 37,--, für die Amtshandlung vom 27. Oktober 1988 (Fahrnisexekution) die 1 %ige Pfändungsgebühr mit S 18.122,-- fest und die Postgebühren für die Zustellung des betreffenden Festsetzungsbescheides mit S 5,-- (Gesamtsumme S 43.470,--). Der Beschwerdeführer erhob Berufung und beantragte nach Erge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §31 Abs1;AbgEO §31 Abs3;
Rechtssatz: Da Voraussetzung der Pfändung nur die Gewahrsame an pfändbaren Gegenständen ist, ist die Miteigentumsfrage an den in der Rechtsanwaltskanzlei vorhandenen Fahrnissen für die Möglichkeit, die Pfändung zu vollziehen, ohne Bedeutung. Behaupten dritte Personen nämlich bei der Pfändung an den im Protokoll verzeichneten... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 28. Februar 1991 ordnete das Finanzamt Graz Stadt gemäß § 232 BAO zur Sicherung von Umsatzsteueransprüchen aus den Jahren 1980 bis 1991 im Gesamtbetrag von S 1,331.192,-- die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners X-AG Ltd. Vaduz, Liechtenstein an. Auf Grund des Sicherstellungsauftrages erfolgte am 8. April 1991 die Pfändung eines nicht dem Abgabenschuldner, sondern der Beschwerdeführerin gehörenden (unter Postza... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §31 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 10/1992, S 748-750
Rechtssatz: Die im Zuge der Pfändung eines Flugzeuges erfolgte Beschlagnahme der Flugpapiere (Flugzeugpapiere) ist Teil des Vollzuges selbst. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991150147.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §31 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 10/1992, S 748-750
Rechtssatz: Die Pfändung einer beweglichen Sache erfolgt durch die in § 31 Abs 1 AbgEO näher geregelten Maßnahmen; eine Fahrnisexekution - wie die Exekution zur Hereinbringung von Geldforderungen überhaupt - darf auch im Rahmen einer Sicherstellungsmaßnahme nur Objekte mit Ver... mehr lesen...
Im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren fand am 3. Mai 1989 am Sitz der GmbH, über deren Vermögen am 4. Juli 1989 sodann der Konkurs eröffnet wurde, ein Pfändungstermin zur Hereinbringung von Abgabenforderungen statt. Der Vollstrecker des Finanzamtes trug dabei in das Pfändungsprotokoll unter 14 Postzahlen Maschinen, Werkzeuge und Ersatzteile unter Hinweis auf vom Geschäftsführer der GmbH als Vertreter des Abgabenschuldners zur Verfügung gestellte Listen, in denen die betreffend... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §31 Abs1;EO §253 Abs1; Beachte Bespr AnwBl 4/1991, S 260
Rechtssatz: Zum Begriff der Beschreibung des zu pfändenden Gegenstandes durch den Vollstrecker iSd § 31 Abs 1 AbgEO: Der Gegenstand muß beim Vollzug der Pfändung vorhanden sein (Ablehnung der Fernpfändung), widrigens kein Pfandrecht begründet wird. Die Un... mehr lesen...