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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §31 Abs1;Rechtssatz
Da Voraussetzung der Pfändung nur die Gewahrsame an pfändbaren Gegenständen ist, ist die Miteigentumsfrage an den in der Rechtsanwaltskanzlei vorhandenen Fahrnissen für die Möglichkeit, die Pfändung zu vollziehen, ohne Bedeutung. Behaupten dritte Personen nämlich bei der Pfändung an den im Protokoll verzeichneten Sachen solche Rechte, welche die Vornahme der Vollstreckung unzulässig machen würden, so sind diese Ansprüche lediglich im Pfändungsprotokoll anzumerken (§ 31 Abs 3 AbgEO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140059.X04Im RIS seit
20.11.2000