Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Betreibenden zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 32.000 EUR samt Zinsen und Kosten gemäß § 294 EO die Pfändung und Überweisung einer dem Verpflichteten gegen eine Pensionsversicherungsanstalt und einer gegen seinen Vater (in der Folge: zweiter Drittschuldner) zustehenden Forderung. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Verpflichteten erhobenen Rekurs nur insoweit Folge, dass es den Exekutionsantrag in Ansehung des Zinse... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und nunmehrige betreibende Gläubiger beantragte auf Grund eines Wechselzahlungsauftrags, gegen den Einwendungen erhoben worden waren, gegen den Beklagten als nunmehr Verpflichteten - nachdem der Vollzug der zuvor bewilligten Fahrnisexekution in der Wohnung des Verpflichteten (auch nach Öffnung des Safes und der Dokumentenlade) ergebnislos geblieben war - nun zur Sicherstellung der Wechselklageforderung beim Prozessgericht die Bewilligung einer weiteren Sich... mehr lesen...
Begründung: a) Soweit Kostenforderungen betrieben werden, die 4.000 EUR nicht übersteigen, ist das Rechtsmittel gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 2 EO absolut unzulässig. a) Soweit Kostenforderungen betrieben werden, die 4.000 EUR nicht übersteigen, ist das Rechtsmittel gemäß Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, EO absolut unzulässig. b) Die Betreibende behauptet in ihrem Exekutionsantrag nach § 294 EO als zu pfändende Forderung einen Rückzahlungsan... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 10. September 2002 bewilligte das Erstgericht der Betreibenden aufgrund des vollstreckbaren Beschlusses des Bezirksgerichts Döbling vom 3. September 2001 und des vollstreckbaren Urteils dieses Gerichts vom 13. September 1996 die Exekution gemäß § 331 EO zur Hereinbringung von 58.138,27 EUR sA und 19.985,02 EUR sA durch Pfändung der "Gesamtrechte" des Verpflichteten aus dem im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens abgeschlossenen Pflichtteilsüberein... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung eines vollstreckbaren Anspruchs von 108.917,60 EUR sA auf Grund eines Urteils vom 5. Juni 2002, der Kosten dieses Urteils von 13.655,06 EUR sA sowie der Kosten des Exekutionsantrags beantragte die betreibende Partei gegen die verpflichtete Partei die Forderungsexekution nach § 294 EO. In Feldgruppe 02 ist auf dem Exekutionsantrag beim Namen der verpflichteten Partei angegeben, diese sei derzeit unbekannten Aufenthalts und werde von einer Rechtsanwälti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war Gesellschafterin der H***** ***** Gesellschaft mbH; auf die von ihr übernommene Stammeinlage von 495.000 S hatte sie 247.500 S bar eingezahlt. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 14.5.1990, AZ E 3619/90, wurde der Klägerin zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 47.875,40 samt 12 % Zinsen seit 28.6.1989, 20 % Umsatzsteuer aus den Zinsen zuzüglich 5 % Zinseszinsen seit 3.2.1990 sowie Kosten von insgesamt S 8.655,50 die ... mehr lesen...
Norm: EO §294 Abs1 L
Rechtssatz: Auch dem Drittschuldner ist über den engen Wortlaut des § 294 Abs 1 Satz 2 EO hinaus jede dem Pfandgläubiger nachteilige Verfügung untersagt. Entscheidungstexte 8 Ob 604/91 Entscheidungstext OGH 18.10.1991 8 Ob 604/91 EvBl 1992/53 S235 = ÖBA 1992,491 = RdW 1992,80 = SZ 64/142 = GesRZ 1992,204 = ecolex 1992,93 ( Reich-Rohrwig-Thiery ) ... mehr lesen...
Norm: EO §294 Abs1 LStGB §271
Rechtssatz: Das Forderungspfandrecht belastet auch den Drittschuldner derart, daß er dem betreibenden Pfandgläubiger das Pfandrecht nicht wirksam entziehen darf. Alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, durch die er gegen dieses Verbot verstößt, sind dem Pfandgläubiger gegenüber unwirksam. Entscheidungstexte 8 Ob 604/91 Entscheidungstext OGH 18.10.1991 ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer vollstreckbaren Grundschuldurkunde eines deutschen Notars schuldet die verpflichtete Partei der betreibenden Partei S 1,2 Mio. Zur Hereinbringung eines Teilbetrages von DM 5.000 beantragte die betreibende Partei 1) die Bewilligung der Fahrnisexekution und 2) die Exekution durch Wegnahme mehrerer Grundschuldbriefe, welche sich auf Forderungen beziehen, die der verpflichteten Partei gegen die Deutsche Genossenschaftsbank und gegen sich selbst (Offene Eige... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund des vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 13.März 1987 zur Hereinbringung ihrer Forderung von S 434.086,27 samt 10,5 % Verzugszinsen seit 14.März 1987 von S 422.897,51 die Exekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei gegen den Drittschuldner 1. GEMEINDE WIEN, Magistrat der Stadt Wien, MA 6, Referat 3, Stadthauptkasse, Wien 1, Rathaus, und 2. REPUBLIK ÖSTERREICH, Bundesbaudirektion für Wien, Niederösterreich u... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund eines von ihr erlassenen Sicherstellungsauftrags zur Sicherung der voraussichtlich entstehenden Ansprüche an Sozialversicherungsbeiträgen in der Höhe von 490.000 S die Pfändung "zur Sicherstellung" der der verpflichteten Partei gegen die Gemeinde Wien, Stadthauptkasse, und die R*** Ö***, Bundesbaudirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, auf Grund "sämtlicher fortlaufender Werkverträge" angeblich zustehenden F... mehr lesen...
Begründung: Der zwischen der "R***" (nunmehr "M***") Haus- und Liegenschaftsverwaltungs- Gesellschaft m.b.H., Wien, als Auftraggeber und der K*** Ungarisches Außenhandelsunternehmen, Budapest, als Auftragnehmer am 8. Oktober 1972 in Wien abgeschlossene Bauvertrag über die Ausführung der Erd-, Stahlbeton-, Baumeister- und Kanalisierungsarbeiten für das Bauvorhaben "Errichtung eines Neubaus entlang der Straßenfront in Wien 15., Linke Wienzeile, und zwar auf den Liegenschaften EZ 35... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluß vom 9.Juli 1985, 50 Nc 180/85-1, auf Grund eines Urteiles des Bezirksgerichtes Zürich (lautend auf Ehescheidung und gerichtliche Genehmigung einer Scheidungsvereinbarung unter anderem über den vom Verpflichteten an die betreibende Partei zu leistenden Unterhalt) die Exekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 4.500,-- sfr und des laufenden Unterhaltes von 500,-- sfr monatlich ab 1.August 1985 die Pfändung des dem... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 25.Juni 1979 verstorbenen Harald A wurde den geschiedenen Ehegattinnen des Erblassers Inge A und Dagmar A, die gegen die Verlassenschaft vertragliche Unterhaltsansprüche haben, die Nachlaßseparation bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Alfred B zum Separationskurator bestellt. Die Nachlaßseparation wurde auch nach Einantwortung des Nachlasses am 1. September 1983 zur Sicherung und Befriedigung der Separationsgläubiger aufrecht erhalten ... mehr lesen...
Norm: EO §294 Abs1 AEO §294 Abs1 M5
Rechtssatz: Im Exekutionsbewilligungsbeschluß ist im Zusammenhang mit dem nach § 294 Abs 1 EO zum Zwecke der Pfändungsvornahme zu erlassenden Zahlungsverbot (an den Drittschuldner) und Verfügungsverbot (an den Verpflichteten) mangels einer gegenteiligen Anordnung des § 294 Abs 1 EO nicht darüber abzusprechen, ob die verpflichtete Partei nach Pfändung einer ihr angeblich zustehenden Geldforderung diese noch kl... mehr lesen...
Aus dem Verlassenschaftsverfahren nach seiner am 3, Juli 1974 verstorbenen Mutter Karoline P stand Kurt P gegen die Beklagte, seine Schwester, eine Forderung von 400 000 S zu. Mit 1. August 1974 pachteten Kurt P und seine Ehegattin Gerda P von der Beklagten deren gastgewerbliches Unternehmen in K auf unbestimmte Zeit gegen Bezahlung eines jährlichen Pachtzinses von 175 000 S zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe. Vereinbart war, daß der Pachtzins vorerst mit jenen Forderungen ... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte gegen den Verpflichteten die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner Grazer Wechselseitige Versicherungsanstalt auf Grund von Schadenersatzansprüchen aus dem Verkehrsunfall vom 29. März 1974 in D mit Franz T (Sch. Zl.: GS-8-100-00-2321-74) angeblich zustehenden Forderung. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Exekution. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag ab. Es führte im wesentlichen aus,... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schuldner kann eine aufrechenbare Gegenforderung nicht mehr einwenden, die, bevor er erklärt hat, aufrechnen zu wollen, gepfändet wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 206/71 Entscheidungstext OGH 16.05.1961 3 Ob 206/71 EvBl 1961/427 S 548 mehr lesen...