RS OGH 1961/05/16 3Ob206/71

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Veröffentlicht am 16.05.1961
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Rechtssatz

Der Schuldner kann eine aufrechenbare Gegenforderung nicht mehr einwenden, die, bevor er erklärt hat, aufrechnen zu wollen, gepfändet wurde.

Entscheidungstexte
  • 3 Ob 206/71
    Entscheidungstext OGH 16.05.1961 3 Ob 206/71
    EvBl 1961/427 S 548
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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