Norm: EO §258EO §133
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zwangsversteigerung eines Superädifikats, das nach allgemeinen Regeln ein unselbstständiger Bestandteil wäre (Einfamilienhaus), ist § 258 EO (Pfandvorrechtsklage) nicht anwendbar; die Exekution auf solche Superädifikate ist seit der EO-Novelle 2000 ausdrücklich den Bestimmungen über die Exekution auf unbewegliches Vermögen unterstellt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für Pfandvorrechtsklagen (§ 258 EO) gilt die Bewertungsvorschrift des § 57 JN. Die Bewertung erfolgt nach dieser Bestimmung nach der Höhe der sicherzustellenden oder sichergestellten Forderung, oder falls der Wert der Pfandsachen geringer ist, nach deren Wert (3 Ob 32/88; 3 Ob 28/81). Sobald aber die Pfandsache verkauft wurde, tritt der Verkaufserlös an die Stelle der Pfandsache. Dann besteht der Streitgegenstand der Pf... mehr lesen...
Begründung: Ernst A*** hatte seine Lohnforderungen der klagenden Partei verpfändet, wovon sein Dienstgeber verständigt worden war. Später wurden dieselben Lohnforderungen u.a. zugunsten der beklagten Partei gepfändet. Der Drittschuldner erlegte gemäß § 307 Abs 1 EO einen Betrag von 43.609 S und später weitere Mehrbeträge. Ein von der klagenden Partei im Exekutionsverfahren gestellter Ausfolgungsantrag wurde mit der
Begründung: auf den Rechtsweg verwiesen, es fehlten die Zustimmungs... mehr lesen...
Begründung: Im Exekutionsverfahren E 4992/86 des Bezirksgerichtes Reutte wurde ein PKW des Verpflichteten Johann G*** zugunsten der beklagten Partei gepfändet. Der Kläger behauptete in seiner Klage gemäß § 258 Abs 1 EO, ihm stehe an diesem PKW ein vorrangiges Zurückbehaltungsrecht nach § 471 ABGB zu, weil er an diesem PKW Reparaturen im Wert von 12.294,- S vorgenommen habe. Der Umstand, daß der Verpflichtete später den PKW widerrechtlich der Gewahrsame des Klägers entzogen habe, h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellt das Begehren, es werde festgestellt, dass ihr vertragliches Pfandrecht an einer Reihe von im Einzelnen angeführten Maschinen zu Recht bestehe, und bringt vor, es sei am 15. 3. 1981 zwischen ihr und dem Gemeinschuldner Oskar G***** zur Sicherstellung ihrer Forderung eine Pfandbestellung vereinbart worden, die sich unter anderem auch auf die im Klagebegehren genannten Maschinen erstreckt habe. Ein oder zwei Tage nach der Vereinbarung seien an ... mehr lesen...
Norm: EO §37 AcEO §37 AdEO §252EO §258
Rechtssatz: Die Ansicht, daß dem Pfandgläubiger nur die Pfandvorrechtsklage nach § 258 EO hinsichtlich des stritten Zubehörs zu einer Liegenschaft zustehe, vernachlässigt den Umstand, daß es bei der Verwertung von Liegenschaftszubehör im Rahmen einer Fahrnisexekution ja nicht nur darum geht, daß bei der späteren Verteilung des Erlöses auf das Pfandrecht des Hypothekargläubigers Bedacht zu nehmen ist, es al... mehr lesen...
Norm: EO §258EO §262EO §296
Rechtssatz: Bei der Pfändung von Wertpapieren, die sich in der Gewahrsame eines Dritten befinden, gelangen die Bestimmungen der §§ 258, 262 EO sinngemäß zu Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 17/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 17/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:R... mehr lesen...
Norm: EO §258JN §57ZPO §500 Abs2 IIc
Rechtssatz: Hinsichtlich der einzelnen geltend gemachten Vorzugspfandrechte ist der Streitwert im Sinne der §§ 500 Abs 2 und 502 Abs 3 ZPO getrennt zu berechnen. Für Pfandvorrechtsklagen (§ 258 EO) gilt hierbei die Bewertungsvorschrift des § 57 JN. Die Bewertung erfolgt nach dieser Bestimmung nach der Höhe der sicherzustellenden oder sichergestellten Forderung, oder falls der Wert der Pfandsachen geringer is... mehr lesen...
Norm: ABGB §452aEO §258
Rechtssatz: Daß der auf der verpfändeten Maschine angebrachte Zettel im Zeitpunkt der gerichtlichen Pfändung bereits abgefallen war, macht das Pfandrecht unwirksam. Entscheidungstexte 2 Ob 819/54 Entscheidungstext OGH 11.11.1954 2 Ob 819/54 7 Ob 566/84 Entscheidungstext OGH 24.05.1984 7 Ob 566/84 ... mehr lesen...
Die Klägerin macht mit ihrer Pfandvorrechtsklage nach § 258 EO. geltend, daß ihr die Firma E. mit Pfandvertrag vom 26. November 1948 die Liegenschaften EZ. 7 Gb. K. und EZ. 73 Gb. H. samt tatsächlichem und rechtlichem Zubehör zur Sicherstellung des von ihr der Firma E. eingeräumten Kontokorrentkredits verpfändet habe. Im Lastenblatt der beiden Liegenschaften sei daraufhin eine Höchstbetragshypothek von 180.000 S für die Klägerin einverleibt worden. Auf Grund des von der Klägerin gegen... mehr lesen...
Norm: EO §37 A1EO §258
Rechtssatz: Der Unterschied zwischen der Pfandvorrechtsklage nach § 258 EO und der Exszindierungsklage nach § 37 EO liegt darin, daß bei ersterer ein vertragliches oder gesetzliches und ein exekutives Pfandrecht zusammentreffen und das Recht auf bevorzugte Befriedigung des Vertrages - oder gesetzlichen Pfandrechtes vor dem exekutiven Pfandrecht durchgesetzt werden soll. Anders als dies bei der Exszindierungsklage der ist... mehr lesen...
Die Klage ist darauf gerichtet, daß die in der Abgabenexekutionssache der Beklagten (Republik Österreich) gegen die Verpflichtete A. Gesellschaft m. b. H. am 6. November 1950 zur Hereinbringung einer Abgabenforderung von 96.176.55 S, am 23. Juni 1952 zur Hereinbringung einer weiteren solchen Forderung von 41.667.28 S und am 26. Feber 1953 zur Hereinbringung der Abgabeforderung von 121.036.43 S durchgeführten Pfändungen einer Vorführungsapparatur und von 60 Scheinwerfern samt Kabel für... mehr lesen...
Norm: AbgEO §14AbgEO §33EO §258
Rechtssatz: Pfandvorrechtsklage bei Abgabenexekution. Entscheidungstexte 1 Ob 368/54 Entscheidungstext OGH 09.06.1954 1 Ob 368/54 SZ 27/168 = EvBl 1954/325 S 461 = JBl 1954,494 = RZ 1954/31 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003650 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AbgEO §14AbgEO §33EO §37 A1EO §258
Rechtssatz: Pfandvorrechtsklage bei Abgabenexekution. Entscheidungstexte 1 Ob 368/54 Entscheidungstext OGH 09.06.1954 1 Ob 368/54 Veröff: EvBl 1954/325 S 461 = JBl 1954,494 = RZ 1954,31 = SZ 27/168 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0001014 ... mehr lesen...
Norm: EO §258ZPO §226ZPO §228
Rechtssatz: Bereits vor einer Exekution ist die Feststellung des Bestehens eines Pfandrechtes sowie die Feststellung seines Ranges zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 248/54 Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Ob 248/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003631 ... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, dem Otto und der Hildegard F. gehörige Gegenstände auf Grund von Handelsgeschäfte in Gewahrsame gehabt und an diesen Gegenständen wegen einer Forderung im Betrage von 28.000 S ein Zurückbehaltungsrecht erworben zu haben. Die Gegenstände wurden für eine Forderung der nö. Gebietskrankenkasse gepfändet und verkauft. Die Krankenkasse stimmte der Ausfolgung des Erlöses an die Klägerin zu. Bei der Verteilungstagsatzung erhob die beklagte Masseverwalterin des Otto... mehr lesen...
Norm: EO §258HGB §371
Rechtssatz: Dem die Sache in Händen habenden Retentionsberechtigten steht auf Grund seines kaufmännischen Zurückbehaltungsrechtes eine Klage analog § 258 EO zu. Entscheidungstexte 1 Ob 84/54 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 1 Ob 84/54 EvBl 1954/142 S 206 = SZ 27/47 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beklagte führte auf ein dem Georg R. gehöriges Auto zur Hereinbringung einer Forderung von 13.557.70 S samt Nebengebühren Exekution. Das Auto wurde vom Exekutionsgericht freihändig verkauft. Laut Beschluß des Exekutionsgerichtes vom 29. März 1951 war ein Teilbetrag des Erlöses in der Höhe von 15.948.73 S zur vollständigen Befriedigung an die beklagte Partei auszufolgen. Noch vor Fassung dieses Beschlusses hat der Vollstrecker diesen Betrag an den Vertreter des Beklagten, Rechtsanw... mehr lesen...
Norm: EO §258
Rechtssatz: Die Zuständigkeitsnorm des § 258 EO ist anwendbar, wenn das Exekutionsverfahren deshalb noch fortgesetzt wird, weil die unmittelbare Ausfolgung des Verkaufserlöses durch den Vollstrecker vom Gericht nicht genehmigt und dem betreibenden Gläubiger der Rückersatz aufgetragen wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 642/51 Entscheidungstext OGH 19.09.1951 1 Ob 642/5... mehr lesen...
Norm: EO §258EO §308
Rechtssatz: Der Inhaber eines gesetzlichen Verzugspfandrechtes an einer gepfändeten Forderung kann gegenüber einem Überweisungsgläubiger mit Klage nach § 258 EO wohl die Feststellung seines vorzugsweisen Befriedigungsrechtes, aber weder Einstellung der Exekution noch Überlassung der Rechtsstellung eines Überweisungsgläubiger verlangen. Entscheidungstexte 2 Ob 700/37 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297aEO §37 AcEO §252EO §258
Rechtssatz: War die als Zubehör beanspruchte Sache zur Zeit der Schätzung und Versteigerung nicht auf der Liegenschaft vorhanden, so kann der Ersteher oder ein Pfandgläubiger die behaupteten Rechte auf das Zubehör nur im Wege der §§ 37 oder 258 EO geltend machen. Entscheidungstexte 3 Ob 393/32 Entscheidungstext OGH 26.04.1932 3 Ob 393/32 ... mehr lesen...
Norm: EO §42 Abs1 Z5 AEO §258
Rechtssatz: Die Pfandrechtsvorausklage nach § 258 EO ist kein Grund zur Aufschiebung der Exekution. Entscheidungstexte 3 Ob 631/23 Entscheidungstext OGH 13.09.1923 3 Ob 631/23 SZ 10/209 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0001461 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...