1. Die antragstellende Gesellschaft ist verpflichtete Partei in einer vor dem Bezirksgericht Josefstadt geführten Exekutionssache. Mit Beschluss vom 15. Februar 2022 wies das Bezirksgericht Josefstadt den Antrag der einschreitenden Partei auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen Nichterfüllung eines Verbesserungsauftrages zurück. 2. Dagegen erhob die antragstellende Gesellschaft "Rekurs" und stellt den vorliegenden selbstverfassten Antrag gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG auf Aufhebung des §62... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit22/02 Zivilprozessordnung23 Insolvenzrecht, Exekutionsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdZPO §63 Abs2EO §14IO §2 Abs2, §59VfGG §7 Abs2, §62a Abs1 Z8
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrages auf Aufhebung von Bestimmungen der Insolvenzordnung, der Exekutionsordnung, der Zivilprozessordnung und des VfGG wegen der generellen Ausnahme von der Möglichkeit der Stellung eines Parteia... mehr lesen...
I. Sachverhalt und Antragsvorbringen 1. Mit Beschluss vom 28. Jänner 2022, 25 S 6/22b-13, gab das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz dem für die antragstellende Partei bestellten Insolvenzverwalter vier näher benannte Verbände sowie die Finanzprokuratur als Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren (§88 IO) bei. 2. Aus Anlass eines Rekurses gegen diesen Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz stellt die antragstellende Partei einen Parteiantrag gemäß Art140 Abs1 Z1 litd ... mehr lesen...
Index: 23 INSOLVENZRECHT, EXEKUTIONSRECHT
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1aIO §88, §169, §257EO §14ZPO §63VfGG §7 Abs2, §35, §62a Abs1 Z8
Leitsatz: Unzulässigkeit eines aus Anlass eines Insolvenzverfahrens gestellten Parteiantrags auf Aufhebung von Bestimmung der IO, EO und des VfGG
Rechtssatz: Der Ausnahmetatbestand "Insolvenzverfahren" in §62a Abs1 Z8 VfGG ist - ebenso wie der Ausnahmetatbesta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Wie insbesondere aus den Akten AZ ... Vr 12/81 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt hervorgeht, gab der für diese Strafsache (gegen E B ua.) zuständige Richter in einer am 18. Feber 1981 - im Gebäude des Finanzamtes Wr. Neustadt - stattgefundenen Tagsatzung aufgrund einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung bereits nachts zum 16. Jänner1981 bei der Raiffeisenkasse N reg. Genossenschaft mbH beschlagnahmtes Gut frei (S 7 Punkt des Gerichtsprotokolls), un... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbAbgEO §14 Beachte einer der Anlaßfälle zu VfSlg. 10291/1984
Rechtssatz: FinStrG §89 Abs2; Rechtsverletzung im Anlaßfall (Beschlagnahme) nach Aufhebung des §89 Abs2 als verfassungswidrig Art144 Abs1 B-VG; finanzamtliche Pfändung durch Widerspruch gemäß §14 AbgEO bekämpfbar ... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Laut den vorliegenden Pfändungsprotokollen pfändeten Organe des Finanzamtes Eisenstadt am 31. März 1981 bei der Volksbank M. reg Genossenschaft mbH in M. auf Grund mehrerer Sicherstellungsaufträge gemäß §232 BAO, die offenbar gegen Bankkunden ergangen waren, eine Reihe von Sparbüchern, an denen die Bank als damalige Verwahrerin eigene vertragliche Pfandrechte in Anspruch nahm. 1.1.2. Weiters wurde mit Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 31. März 1981, St. ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §14B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgte
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung; keine Bedenken gegen §14; Möglichkeit des Widerspruches gegen eine finanzbehördliche Pfändung von Gegenständen; Pfändung daher kein beim VfGH anfechtbarer Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt Ents... mehr lesen...