Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §12 Abs1;MSchG 1979 §37 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 12 Abs 1 Z 1 bis 6 MSchG 1979 können Dienstnehmerinnen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nur bei Vorliegen der im Gesetz angeführten
Gründe: entlassen werden. Diese Vorschrift legt dem Dienstgeber kein Gebot oder Verbot in bezug auf die... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §12;MSchG 1979 §37 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 37 Abs 1 MSchG 1979 richtet sich gegen Dienstgeber oder deren Bevollmächtigte, die diesem Bundesgesetz oder auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassener Verordnungen zuwiderhandeln, erstreckt sich aber nur insoweit auf den Inhalt des Gesetzes, als dieses eine übertretbare
Norm: enthält, was auf § 12 MSchG 1979 n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Verantwortlicher seines Gewerbebetriebes in P., T.-Straße, eine namentlich genannte Arbeitnehmerin, die sich am 2. November 1987 im vierten Monat der Schwangerschaft befunden habe, in der Zeit vom 12. bis 18. Oktober 1987 (42. Woche), vom 19. bis 25. Oktober 1987 (43. Woche) und vom 26. Oktober bis 1. November 1987 (44. Woche) im Gastgewerbebetrieb beschäftigt, und zwar 1... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B vom 2. August 1985 wurde die mitbeteiligte Partei schuldig erkannt, sie habe als im Sinne des § 9 VStG 1950 Verantwortlicher in ihrer Eigenschaft als Marktleiter der S-Gmbh & Co KG verbotenerweise am gesetzlichen Feiertag, dem 8. Dezember 1984 (Maria Empfängnis), die werdende Mutter C beschäftigt. Die mitbeteiligte Partei habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §37 Abs1;MSchG 1979 §7 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Die Annahme der belBeh, die von der Strafdrohung des MSchG geschützten Interessen seien deswegen nur unerheblich gefährdet worden, weil die Übertretung nur über Drängen der geschützten Person begangen worden sei, ist verfehlt, weil das von der Strafdrohung geschützte Interesse in der Vermeid... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: MSchG 1979 §37 Abs1;MSchG 1979 §7 Abs1;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Davon, dass das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechtsgehalt und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt, kann keine Rede sein, wenn eine Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs 1 iVm § 37 Abs 1 des MutterschutzG 1979, BGBl 221, idF d... mehr lesen...