Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde nach Absolvierung der Rechtspflegerausbildung mit Wirksamkeit vom 1. September 1988 auf eine Planstelle des Gehobenen Dienstes in der Dienstklasse III (Verwendungsgruppe B) und mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1995 auf eine Planstelle des Gehobenen Dienstes in der Dienstklasse IV ernannt. Ihre Dienststelle ist das Bezirksgericht B., bei dem sie als Rechtspflegerin in Außerstreitsachen tätig ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §244 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §36;BDG 1979 §50a Abs4 Z3 idF 1997/I/061;BDG 1979 §50a Abs4 Z3;BDG 1979 §50b Abs1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §50b Abs6;BDG 1979 Anl1 Z2.6.8 litc idF 1994/550;MSchG 1979 §15c;MSchG 1979 §15h idF 2001/I/103;MSchG 1979 §23 Abs4 Z2;MSchG 1979 §23 Abs8 Z3 idF 2001/... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Nach der Geburt einer Tochter am 21. Februar 1994 wurde ihr auf Grund ihres Antrages mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 31. März 1994 gemäß § 15c des Mutterschutzgesetzes 1979 (MSchG) ein Karenzurlaub vom 4. Mai 1994 bis zum 21. Februar 1996 gewährt. Mit Schreiben vom 28. Februar 1995 beantragte die Beschwerdeführerin beim Stadtschulrat für Wien (im ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/02 Arbeitnehmerschutz63/04 Bundesbedienstetenschutz64/03 Landeslehrer
Norm: B-VG Art7 Abs1;EKUG 1989 §8;KUG 1974 §12 Abs2 idF 1996/I/201;LDG 1984 §44b idF 1991/277;MSchG 1979 §15c idF 1995/434;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob § 44b LDG 1984 eine "gleichartige österreichische Rechtsvorschrift" im Sinn des § 12 Abs. 2 Satz 1 KUG ist, kommt es nicht darauf an, ob § 44b LDG... mehr lesen...
Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden, beim (vormaligen) Landesarbeitsamt Salzburg beschäftigten Beschwerdeführerin war nach der Geburt ihres Kindes am 25. April 1995 mit Bescheid des Amtes des Arbeitsmarktservice Salzburg vom 30. Mai 1995 gemäß § 15c Abs. 2 iVm § 23 Abs. 4 des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl. Nr. 221/1979 (MSchG), vom 6. Juli 1995 bis zum Ablauf des vierten Lebensjahres ihres Kindes (bis einschließlich 25. April 1999) Teilzeitbeschäf... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §26 idF 1995/297;AlVG 1977 §27 idF 1995/297;AlVG 1977 §31;AlVG 1977 §31a idF 1995/297;BDG 1979 §75;MSchG 1979 §15c;
Rechtssatz: Der hier vorliegende Sachverhalt zeichnet sich dadurch aus, dass die Kindesmutter in den ersten Jahren nach der Geburt ihres Kindes zunächst eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde gemäß §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 1 AlVG den Widerruf des der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 24. September 1992 bis 29. Juli 1994 gewährten Karenzurlaubsgeldes sowie die gemäß § 25 Abs. 1 AlVG ergangene Verpflichtung zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung in Höhe von S 134.286,-- (Spruchpunkt 1.). Ferner wurde die Beschwerdeführerin unter Berufung auf § 32a Abs. 2 AlVG zur Za... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §26 Abs3 litd;AlVG 1977 §31a;MSchG 1979 §15c;
Rechtssatz: Eine Teilzeitbeschäftigung iSd MSchG 1979 hat schon begrifflich eine REDUZIERUNG der Arbeitszeit zur Voraussetzung. Ein gleichbleibendes Arbeitsausmaß (hier: 20 Wochenstunden) vor und während des Karenzurlaube... mehr lesen...