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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AlVG 1977 §24 Abs2;Rechtssatz
Eine Teilzeitbeschäftigung iSd MSchG 1979 hat schon begrifflich eine REDUZIERUNG der Arbeitszeit zur Voraussetzung. Ein gleichbleibendes Arbeitsausmaß (hier: 20 Wochenstunden) vor und während des Karenzurlaubes schließt den Anspruch auf ein vermindertes Karenzurlaubsgeld aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995080284.X02Im RIS seit
18.10.2001