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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;Rechtssatz
§ 36 BDG 1979 ist im Hinblick auf die (später) durch die durch die 2. BDG-Novelle 1984 ab 1. Jänner 1985 eingeführten Bestimmungen über die Herabsetzung der Wochendienstzeit (mit späterem Ausbau insbesondere durch die Novelle BGBl. I Nr. 61/1997) bzw. die entsprechenden Regelungen im MSchG 1979 (früher: § 15c, jetzt § 15h idF BGBl. I Nr. 103/2001 - jeweils iVm § 23 (zuletzt auch idF BGBl. I Nr. 103/2001)) für den Fall der Teilzeitbeschäftigung als entsprechend modifiziert anzusehen. Im Übrigen schließt § 50a Abs. 4 Z 3 iVm § 50b Abs. 6 BDG 1979 aF (jetzt: seit BGBl. I Nr. 61/1997: § 50a Abs. 4 Z 3 iVm § 50b Abs. 1 letzter Satz BDG 1979) und die damit wörtlich übereinstimmende für die Teilzeitbeschäftigung nach § 15c (jetzt § 15h) MSchG 1979 geltende Bestimmung in § 23 Abs. 4 Z 2 MSchG 1979 aF (jetzt: Abs. 8 Z 3 MSchG 1979 idF BGBl. I Nr. 103/2001) eine Veränderung des Ausmaßes unterschiedlich zu bewertender Teilaufgaben bei einer Mischverwendung auf dem Vollzeitarbeitsplatz bei der Teilzeitbeschäftigung, die - wie im Beschwerdefall (bei ausschließlicher Verwendung als Rechtspfleger in der Teilzeitbeschäftigung) - zu einer höheren Funktionsgruppe führen könnte als im Fall der Vollbeschäftigung, nicht von vornherein aus, weil eine solche bei der im Beschwerdefall gegebenen Konstellation "im Rahmen des bisherigen Arbeitsplatzes" liegt. Ob die regelmäßige Wochendienstzeit auch dann herabgesetzt werden dürfte, wenn bei einer unterschiedlich bewerteten Mischverwendung auf dem Vollarbeitsplatz durch eine Veränderung im Ausmaß der Mischverwendung (z.B. durch ausschließliche Zuweisung der geringer bewerteten Teilaufgaben) die Teilzeitbeschäftigung gegenüber der Vollbeschäftigung zu einer geringeren Funktionsgruppe führte oder dem § 50a Abs. 4 Z 3 BDG 1979 (hier: iVm § 50b Abs. 1 letzter Satz BDG 1979) entgegenstünde, ist im Beschwerdefall nicht zu klären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003120001.X03Im RIS seit
03.12.2004Zuletzt aktualisiert am
18.12.2014