Über das Vermögen der P Handelsgesellschaft mbH wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes W vom 21. Oktober 1985, AZ S n/85, der Konkurs eröffnet. Mit dem am 20. Februar 1986 beim Arbeitsamt W überreichten Antrag begehrte die Beschwerdeführerin (unter ihrem damaligen Zunamen M) die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für verschiedene näher bezeichnete Ansprüche aus ihrem Arbeitsverhältnis zu der genannten Gesellschaft. Mit Beschluß des Kreisgerichtes W vom 12. März 1986, AZ S n/... mehr lesen...
Über das Vermögen der P Handelsgesellschaft mbH wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes W vom 21. Oktober 1985, AZ S n/85, der Konkurs eröffnet. Mit dem am 20. Februar 1986 beim Arbeitsamt W überreichten Antrag begehrte B (unter ihrem damaligen Zunamen M) die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für verschiedene näher bezeichnete Ansprüche aus ihrem Arbeitsverhältnis zu der genannten Gesellschaft. Mit Beschluß des Kreisgerichtes W vom 12. März 1986, AZ S n/86, wurde über das Ve... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §8;AVG §9;IESG §7 Abs2;IESG §8 Abs1;KO §1;KO §83;VwGG §26 Abs2;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß hinsichtlich des nicht in die Konkursmasse fallenden Teiles des Anspruches auf Insolvenz-Ausfallgeld ausschließlich die Gemeinschuldnerin, hinsichtlich ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung23/05 Sonstiges Exekutionsrecht40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §8;AVG §9;EO §290;IESG §7 Abs2;IESG §8 Abs1;KO §1;KO §83;LPfG;
Rechtssatz: Soweit der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld in die Konkursmasse fällt, ist ausschließlich der Masseverwalter als Partei zu behandeln (Hinweis E 20.11.1990, 89/11/0017). E... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: EO §290;IESG §8 Abs1;KO §1 Abs1;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld fällt nur in jenem Ausmaß in die Konkursmasse des Dienstnehmers, in dem die gesicherten Ansprüche pfändbar sind. Der dem unpfändbaren Teil der gesicherten Ansprüche entsprechende Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld verbleibt ... mehr lesen...