RS Vwgh 1990/11/20 89/11/0017

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Index

23/01 Konkursordnung
23/04 Exekutionsordnung
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

EO §290;
IESG §8 Abs1;
KO §1 Abs1;

Rechtssatz

Der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld fällt nur in jenem Ausmaß in die Konkursmasse des Dienstnehmers, in dem die gesicherten Ansprüche pfändbar sind. Der dem unpfändbaren Teil der gesicherten Ansprüche entsprechende Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld verbleibt trotz Konkurseröffnung über sein Vermögen in der freien Verfügung des Dienstnehmers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110017.X01

Im RIS seit

20.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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