Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs1;IESG §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0238 E 26. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Arbeitsamt hat in selbstständiger rechtlicher Beurteilung und in freier Beweiswürdigung das Vorliegen eines gesicherten Anspruches im Sinne des § 1 Abs 2 IESG zu prüfen (Hinweis E 14.12.1979, 2920/78, E 22.3.1983, 81/11/0053, E 25.6.19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §45 Abs2;IESG §1 Abs1;IESG §7 Abs1;
Rechtssatz: Das Arbeitsamt hat in selbstständiger rechtlicher Beurteilung und in freier Beweiswürdigung das Vorliegen eines gesicherten Anspruches im Sinne des § 1 Abs 2 IESG zu prüfen (Hinweis E 14.12.1979, 2920/78, E 22.3.1983, 81/11/0053, E 25.6.1986, 84/11/0096). Weder eine Festst... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs3 Z2 litc;IESG §6 Abs3;IESG §7 Abs1;KO §25 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Masseverwalter ein Dienstverhältnis zur Gemeinschuldnerin in der irrigen Meinung gekündigt, dass es schon länger (als die Behörde annimmt) gedauert hätte, und tritt innerhalb der Kündigungsfrist die Arbeitnehmerin aus Verschulden der Gemeinschuldnerin... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2;IESG §6 Abs3;IESG §7 Abs1;
Rechtssatz: Die im Forderungsverzeichnis gem § 6 Abs 3 IESG abgegebene Erklärung des Masseverwalters, er "anerkenne" die Forderungen der Bfrin, bewirkt keine Bindung des Arbeitsamtes an eine derartige Erklärung des Masseverwalters, da solche Erklärungen lediglich bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen sind... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 idF 1980/580;IESG §7 Abs1 idF 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0267 E 2. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Bindung an die im Konkursverfahren geltend gemachten Ansprüche, welche der Masseverwalter anerkannt hat, besteht für das Arbeitsamt nicht, da das Arbeitsamt in selbstständiger rechtlicher Beurteilung und freier Be... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §1 Abs2 idF 1980/580;IESG §7 Abs1 idF 1980/580;
Rechtssatz: Eine Bindung an die im Konkursverfahren geltend gemachten Ansprüche, welche der Masseverwalter anerkannt hat, besteht für das Arbeitsamt nicht, da das Arbeitsamt in selbstständiger rechtlicher Beurteilung und freier Beweiswürdigung das Vorliegen eines gesicherten Anspruches iSd § 1 Abs... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §7 Abs1 idF vor 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0053 E 22. März 1983 RS 2 Stammrechtssatz Sofern nicht eine Bindung nach § 7 Abs 1 erster und zweiter Satz IESG besteht, hat das Arbeitsamt gemäß § 7 Abs 1 letzter Satz leg cit nach den §§ 45 bis 55 AVG 1950, zufolge Art II Abs 2 lit D Z 30 EGVG 1950 aber auch nach den sonstigen B... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §7 Abs1 idF vor 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0053 E 22. März 1983 RS 2 Stammrechtssatz Sofern nicht eine Bindung nach § 7 Abs 1 erster und zweiter Satz IESG besteht, hat das Arbeitsamt gemäß § 7 Abs 1 letzter Satz leg cit nach den §§ 45 bis 55 AVG 1950, zufolge Art II Abs 2 lit D Z 30 EGVG 1950 aber auch nach den sonstigen B... mehr lesen...
Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 5. Dezember 1977, AZ 6 Nc 1091/77, wurde ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Firma N Gesellschaft mbH mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen. Innerhalb der Frist des § 6 Abs. 1 IESG in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 580/1980 begehrte der Beschwerdeführer die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für behauptete gesicherte Ansprüche in näher bezeichneter Höhe gegen die Gemeinschuldnerin, bei der er vom 1. Nov... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung - IESG62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: IESG §6 Abs2 idF 1980/580IESG §7 Abs1 idF 1980/580
Rechtssatz: Eine Verschiebung der Beweislast tritt auch nicht durch die im § 6 Abs 2 IESG der Partei speziell auferlegte Mitwirkungspflicht am Ermittlungsverfahren ein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1984:1983110182.X01 ... mehr lesen...