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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §1 Abs2 idF 1980/580;Rechtssatz
Eine Bindung an die im Konkursverfahren geltend gemachten Ansprüche, welche der Masseverwalter anerkannt hat, besteht für das Arbeitsamt nicht, da das Arbeitsamt in selbstständiger rechtlicher Beurteilung und freier Beweiswürdigung das Vorliegen eines gesicherten Anspruches iSd § 1 Abs 2 IESG zu prüfen hat. (Hinweis auf E vom 14.12.1979, 2920/78, VwSlg 9992 A/1979)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110267.X01Im RIS seit
08.03.2005Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009