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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
IESG §7 Abs1 idF vor 1980/580;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/11/0053 E 22. März 1983 RS 2Stammrechtssatz
Sofern nicht eine Bindung nach § 7 Abs 1 erster und zweiter Satz IESG besteht, hat das Arbeitsamt gemäß § 7 Abs 1 letzter Satz leg cit nach den §§ 45 bis 55 AVG 1950, zufolge Art II Abs 2 lit D Z 30 EGVG 1950 aber auch nach den sonstigen Bestimmungen des AVG, sofern das IESG nichts anderes bestimmt, zu prüfen, ob ein privatrechtlicher Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis erwachsen ist (hier: ob eine Einrechnung nach § 29 AngG vorzunehmen ist), ohne daran durch ein - wenn auch konstitutives - Anerkenntnis des Masseverwalters gehindert zu sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984110128.X01Im RIS seit
23.02.2005