Die 1940 geborene Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Steiermark. Ihre letzte Dienststelle war die Volksschule "S" in G. Da die Beschwerdeführerin seit 16. Jänner 1995 wegen Krankheit dienstunfähig war, ersuchte die Dienstbehörde mit einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 7. Juli 1995, eine vertrauensärztliche Untersuchung zu veranlassen, die auf eine allfällige Versetzung in den ... mehr lesen...
Index: L26006 Lehrer/innen Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §52;LDG 1984 §106 Abs1 Z2;LDHG Stmk 1966 §1 idF 1983/022;PG 1965 §39 Abs1 idF 1985/426;
Rechtssatz: Ist der Beamte aus medizinischer Sicht eingeschränkt erwerbsfähig, ist die Einholung eines berufskundlichen Sachverständigengutachtens erforderlich. Von der Einholung eines derartigen Gutachtens... mehr lesen...
Index: L26006 Lehrer/innen Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §52;LDG 1984 §106 Abs1 Z2;LDHG Stmk 1966 §1 idF 1983/022;PG 1965 §36 Abs1;PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;
Rechtssatz: Schon das Gutachten des beigezogenen medizinischen Sachverständigen erweist sich als unzureichend in Bezug auf den von der Behörde zu ermittelnden Sachverhal... mehr lesen...
Index: L26005 Lehrer/innen Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §2;AVG §63 Abs1;B-VG Art101 Abs1;B-VG Art83 Abs2;LDHG ErmächtigungsV Slbg 1970 §1;LDHG Slbg 1964 §2 Abs5;LDHG Slbg 1987 §1 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Das B-VG enthält keine allgemeinen Regelungen über den Instanzenzug in der Verwaltung, insbesondere auch in der Landesverwaltung... mehr lesen...
Index: L26005 Lehrer/innen Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art18 Abs2;LDHG ErmächtigungsV Slbg 1970 §1;LDHG Slbg 1964 §2 Abs5;LDHG Slbg 1987 §1 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Es bewirkt nicht schon der Wegfall jenes Gesetzes, auf welches sich eine DurchführungsV als Grundlage beruft oder auf das sie sich während eines bestimmten Zeitraumes ihrer Geltung stützen ko... mehr lesen...