Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 14. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 8. August 1990 um 21,05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in St. Johann i.T. auf der Speckbacherstraße (Gemeindestraße) in Richtung Oberndorf auf Höhe eines bestimmten Hauses gelenkt und dadurch eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO wurde über sie eine ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 11. April 1989 um 21.35 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen zu haben. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Diesem Schuldspruc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 idF 1986/105;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030266.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 idF 1986/105;StVONov 13te Art1 Z6;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/24 90/03/0040 1 Stammrechtssatz Dem Bf war es nach der dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegenden Rechtslage (vor dem Erk des VfGH vom 1.3.1991, G 274-283/90 und Folgezahlen) - bei einem mittels Alkomat ermittelten Meßergebnis oberh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5;StVO 1960 §99 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Auf Grund des § 5 Abs 2 VStG ist von einem Lenker eines Fahrzeuges die Kenntnis des § 5 StVO und des § 99 Abs 1 StVO zu erwarten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987030221.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;FrPolG 1954 §3 Abs1;FrPolG 1954 §3;StVO 1960 §5;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung von Verstößen gegen die den Waffenbesitz regelnden Vorschriften ist im Hinblick auf die Verhängung eines Aufenthaltsverbots wegen der vom Besitz von Faustfeuerwaffen durch Privatpersonen ausgehenden Gefährdung ei... mehr lesen...