Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg und wurde bis Ende August 2006 an der Hauptschule G verwendet. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin von Amts wegen mit Wirkung vom 1. September 2006 von der Hauptschule G an die Hauptschule N versetzt werde; als Rechtsgrundlagen wurden § 19 LDG 1984, § 1 der Diensthoheits-Ermächtigungsverordnung, LGBl. Nr. 61/... mehr lesen...
Index: L26005 Lehrer/innen Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Ämter der Landesregierungen10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: AdLRegOrgG 1925 §3;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art140 Abs7;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art83 Abs2;LDG 1984 §19;LDHEV Slbg 1997 §1 Abs1 litb;LDHG Slbg 1995 §1 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof folgt der Auslegung des Verfassungsgerichtshofes in ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Landeslehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde sie als Hauptschuloberlehrerin von Amts wegen von der Hauptschule A. an die Hauptschule G. versetzt. Der Spruch: dieses Bescheides vom 11. Jänner 2005 lautet wie folgt: "HOL ... (Beschwerdeführerin) ..., wird mit 17.1.2005 von der HS A. an die HS G. versetzt. Sie hat sich mit 17.1.2005 bei dem Leiter der Hauptschule G. zum Dienstantrit... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Hauptschuloberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Im Verfahren betreffend die Versetzung von Amts wegen von der Hauptschule H. an die Hauptschule N. in Salzburg erging der nunmehr angefochtene Bescheid vom 13. August 2004, deren Spruch: wie folgt lautet: "Frau ... (Beschwerdeführerin) ..., wohnhaft in ..., wird gemäß § 19 Abs 1, 2, 4 und 6 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz - LDG 1984, BGBl Nr 302/1984, zuletzt geän... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Landeslehrer in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Volks- und Hauptschule für gehörlose und schwerhörige Kinder in S. Mit Schreiben vom 30. Jänner 2006, eingelangt bei der Dienstbehörde am 8. Februar 2006, zeigte der Beschwerdeführer eine Nebenbeschäftigung bei der GÖK im Ausmaß von 20 Wochenstunden ab Dezember 2005 an. Mit Schreiben vom 23. Februar 2006 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: L26005 Lehrer/innen Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/02 Ämter der Landesregierungen10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AdLRegOrgG 1925 §3;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art140 Abs7;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art83 Abs2;LDHEV Slbg 1997 §1 Abs1 litc;LDHG Slbg 1995 §1 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof folgt der Auslegung des Verfassungsgerichtshofes, wonach § 1 Abs. 5 LDHG 1995 eine ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die 56-jährige Beschwerdeführerin steht als Hauptschul-Oberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Sie wird seit dem 1. Dezember 1985 an der Hauptschule H. verwendet. Mit Verständigung vom 21. August 2003 habe ihr die belangte Behörde gemäß § 19 Abs. 5 LDG 1984 mitgeteilt, dass eine Versetzung in die Hauptschule M. i... mehr lesen...
Index: L26005 Lehrer/innen Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;LDHEV Slbg 1997 §1 Abs1 litb;LDHG Slbg 1995 §1 Abs5;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Landeslehrerin hätte vor Einbringung ihrer Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof vorerst den Übergang der Entscheidungspflicht im Sinn des § 73 A... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters von Linz vom 1. August 1997 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 31 Abs. 1 und 3 WRG 1959 aufgetragen, Sanierungsmaßnahmen, die nach dem Auftreten einer Boden- und Gewässerverunreinigung auf Grund einer lecken Dieselleitung im Bereich des Tanklagers Linz bereits eingeleitet worden waren, fortzusetzen, diese zu dokumentieren und in halbjährlichen Zwischenberichten der Wasserrechtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Unter Spruchpunkt I. 3) wurde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AAEV 1996 §1 Abs1 Z3;AAEV 1996 §1 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §2 Abs1 lita;WRG 1959 §2 Abs1;
Rechtssatz: Die AAEV 1996 definiert den Begriff "Fließgewässer" nicht näher. Unter fließende Gewässer fallen nach dem allgemeinen Sprachgebrauch Quellen, Rinnsale, Bäche, Flüsse, Ströme. Aus dieser Aufzählung ist zu ersehen, dass es bei einem Fließgewässer im W... mehr lesen...