Mit Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der Behörde erster Instanz wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe als Inhaber der Einzelfirma AH, Gastgewerbe, mit dem Standort in St, wie anlässlich einer Besichtigung der oa. Betriebsstätte am 8. Juli 2001 und am 15. Juli 2001 durch den Arbeitsinspektor RE und Hr. P (AK-Graz) festgestellt worden sei, zwei namentlich genannte Jugendliche und jugendliche Praktikantinnen an Sonntagen in ununterbrochener Reihenfolge im Gastgewerbe bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §18 Abs3 idF 1992/175;KJBG 1987 §18 Abs3a idF 1992/175;KJBG 1987 §27a Abs1 idF 1992/175;KJBG 1987 §27a Abs2 idF 1992/175;KJBG 1987 §27a idF 1992/175;KollV Arbeiter Hotelgewerbe Gastgewerbe Pkt3a lita;KollV Arbeiter Hotelgewerbe Gastgewerbe Pkt3a litb;KollV Arbeiter Hotelgewerbe Gastgewerbe Pkt3a litc Abs1;KollV Arbeiter Hot... mehr lesen...
Zu I. (im Instanzenzug ergangene Spruchpunkte 1 bis 7 sowie 10 und 11): Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbeson... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §66 Abs4;KJBG 1987 §18 Abs3;KJBG 1987 §27a Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Hat das erstinstanzliche Straferkenntnis dem Beschwerdeführer die "Unterlassung einer Anzeige" der Beschäftigung eines Jugendlichen, der Berufungsbescheid aber eine "Beschäftigung" des Jugendlichen vorgeworfen, so liegt darin eine iSd § 66 Abs 4 AVG unzulässige Auswechsl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 1990 (richtig 1991) wurde die Beschwerdeführerin wegen elf Übertretungen des § 18 Abs. 3 KJBG schuldig erkannt, weil sie es als Dienstgeber zu verantworten habe, daß elf namentlich bezeichnete Jugendliche an näher genannten aufeinanderfolgenden Sonntagen zwischen April und August 1989 beschäftigt worden seien, ohne daß jeder zweite Sonntag arbeitsfrei geblieben se... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §18 Abs2;KJBG 1987 §18 Abs3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im
Spruch: des Strafbescheides betreffend eine als erwiesen angenommene Übertretung des § 18 Abs 3 KJBG 1987 im Gastgewerbe bedarf es im Hinblick auf die Ausnahmen in § 18 Abs 2 KJBG 1987 der Nennung auch jener unmittelbar vorangegangenen Sonntage, an denen der betreffende Jugendliche ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §18 Abs3;KJBG 1987 §3 Z2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Ein dem beschuldigten Arbeitgeber gegenüber gemachter Vorhalt, bestimmte namentlich genannte Jugendliche an näher bezeichneten Sonntagen entgegen dem Verbot des § 18 Abs 3 KJBG 1987 beschäftigt zu haben, stellt eine taugliche, den Eintritt der Verfolgungsverjährung ausschl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1948 §16;KJBG 1948 §18 Abs3;KJBG 1948 §19 Abs2;VStG §21;
Rechtssatz: Die
Begründung: des Mitbeteiligten, die Arbeitsleistung der Jugendlichen dringend benötigt zu haben, weil erfahrungsgemäß am Abend eine höhere Gästefrequenz bestehe, geht fehl, weil es dann eben Sache des Mitbeteiligten gewesen wäre, entsprechende organisatorische Maßnahmen z... mehr lesen...