Entscheidungen zu § 10 KJBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 1996/4/12 96/02/0137

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Jänner 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Dienstgeber (namentlich angeführte) Jugendliche im Rahmen seines an einem näher angeführten Standort gelegenen Gewerbebetriebes zu näher angeführten Zeiten beschäftigt und dadurch eine Reihe von Verwaltungsübertretungen nach § 11 Abs. 1, § 17 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 KJBG begangen. Es wurden Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.04.1996

RS Vwgh 1996/4/12 96/02/0137

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §1 Abs1;KJBG 1987 §10;KJBG 1987 §11;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff des "Dienstverhältnisses" im § 1 Abs 1 KJBG 1987 ist im Hinblick auf das durch dieses Gesetz geschützte Rechtsgut, nämlich die Gesundheit der Jugendlichen (Hinweis E 3.12.1990, 90/19/0039), weit auszulegen. Daraus folgt, daß die Beh selbst dann zu Recht vom Vorlieg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.04.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/17 95/02/0248

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. April 1995 wurde der Beschwerdeführer als ein gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der J-AG mit einem näher angeführten Sitz in Wien als Arbeitgeberin für schuldig befunden, er habe es zu verantworten, daß durch diese Gesellschaft in ihrer weiteren Betriebsstätte im Standort Knittelfeld mehrere Verstöße gegen das KJBG begangen worden seien und zwar zu 1) nach § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1995

RS Vwgh 1995/11/17 95/02/0248

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §10;KJBG 1987 §11;KJBG 1987 §14 Abs2;KJBG 1987 §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/04 91/19/0093 4 Stammrechtssatz Daß Abschnitt 3 des KJBG 1987 den Titel "Schutzvorschriften für Jugendliche" trägt, ist kein tauglicher Grund, in § 14 Abs 2 KJBG 1987 eine Übertretungsnorm hinsichtlich des Überstundenzuschlages zu sehen, weil - abgesehen von der F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/4 91/19/0093

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 24. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen vier Übertretungen des § 11 Abs. 1 KJBG (Punkt 1., 2., 7. und 8. des erstinstanzlichen Bescheides), wegen drei Übertretungen des § 14 KJBG (Punkt 3., 4. und 9. des erstinstanzlichen Bescheides), wegen zwei Übertretungen des § 15 Abs. 1 KJBG (Punkt 5. und 10. des erstinstanzlichen Bescheides) sowie wegen je einer Übertretung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.02.1993

RS Vwgh 1993/2/4 91/19/0093

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §10;KJBG 1987 §11;KJBG 1987 §14 Abs2;KJBG 1987 §14;KJBG 1987 §30;
Rechtssatz: Daß Abschnitt 3 des KJBG 1987 den Titel "Schutzvorschriften für Jugendliche" trägt, ist kein tauglicher Grund, in § 14 Abs 2 KJBG 1987 eine Übertretungsnorm hinsichtlich des Überstundenzuschlages zu sehen, weil - abgesehen von der Formulierung dieser Gesetzesstelle - der durch Verwaltu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1993

RS Vwgh 1993/2/4 91/19/0093

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/02 Gerichtsorganisation60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ASGG §1;KJBG 1987 §10;KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §11 Abs3;KJBG 1987 §14 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: § 14 Abs 2 KJBG 1987 dient nicht dem sich aus den §§ 10 ff KJBG 1987 ergebenden Schutzzweck dieser Normen, nämlich die Beschäftigung Jugendlicher nur innerhalb eines zeitlich begrenzten Rahmens zu sichern, sondern leg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/30 91/19/0247

I. 1. Mit Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 4./5.Bezirk war der nunmehrige Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ" der X-GmbH unter anderem - nur insoweit ist das Straferkenntnis im vorliegenden Fall von Belang - dafür zur Verantwortung gezogen worden, "daß diese Gesellschaft in W, den jugendlichen Lehrling Maria G in der Woche vom 4.-8. Juli 1988 45 Stunden, in der Woche vom 11.-1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.09.1991

RS Vwgh 1991/9/30 91/19/0247

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §10;KJBG 1987 §11;
Rechtssatz: Die zulässige Wochenarbeitszeit steht nach dem KJBG 1987 nicht zur Disposition des Jugendlichen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190247.X04 Im RIS seit 30.09.1991 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1991

RS Vwgh 1991/9/30 91/19/0247

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §10;KJBG 1987 §11;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Besch hat auf der Grundlage entsprechenden Tatsachenvorbringens darzutun, wie ein zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften eingeführtes Kontrollsystem konkret funktionieren soll (Hinweis E 8.7.1991, 91/19/0086). Schlagworte Verantwortung für Handeln ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1991

RS Vwgh 1991/9/30 91/19/0247

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §10;KJBG 1987 §11;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH genügt - um von einem wirksamen Kontrollsystem zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften sprechen zu können - nicht die Erteilung von Weisungen; geboten ist vielmehr darüber hinaus die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolgung (Hinweis E 8.7.19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1991

RS Vwgh 1991/9/30 91/19/0247

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §10;KJBG 1987 §11;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Besch hat - will er sein mangelndes Verschulden glaubhaft machen - von sich aus das zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften eingeführte Kontrollsystem und die Art und Weise seines Funktionierens darzustellen. Schlagworte Verantwortung für Handeln an... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1991

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