Entscheidungen zu § 83 Abs. 1 BVergG 2006

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2022/1/25 Ro 2018/04/0017

I. 1        1. Das Land Vorarlberg (Auftraggeber) führte im Jahr 2018 im Weg eines offenen Verfahrens eine Vergabe im Oberschwellenbereich betreffend die Erbringung von „Winterdienstleistungen (Räumen und Streuen)“ auf den Vorarlberger Landesstraßen durch. Der Auftrag war in 32 Lose unterteilt. Die Revisionswerberin legte hinsichtlich zweier Lose (darunter das Los 29) ein Angebot. Mit Schreiben vom 18. Mai 2018 teilte der Auftraggeber der Revisionswerberin mit, dass ihr Angebot betr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.2022

RS Vwgh 2022/1/25 Ro 2018/04/0017

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §83 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Weder der Wortlaut des § 83 Abs. 1 BVergG 2006 noch die Gesetzesmaterialien (RV 776 BlgNR 25. GP, 2, zu § 2 Z 33a und RV 1171 BlgNR 22. GP, 71, zu § 83) liefern Anhaltspunkte dafür, dass eine Weitergabe des gesamten Auftrages bereits dann vorliegt, wenn die wirtschaftlich weit überwiegenden Leistungen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.2022

RS Vwgh 2022/1/25 Ro 2018/04/0017

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §83 Abs1
Rechtssatz: Wenn für die Einstufung eines Dritten als Subunternehmer darauf abzustellen ist, ob dieser einen Leistungsteil selbst ausführt oder ob er bloß als Zulieferer bzw. Hilfsunternehmer (dessen Leistung darin besteht, den Auftragnehmer in die Lage zu versetzen, einen Leistungsteil des Auftrages erst erbringen zu können) auftritt, dann kann umgek... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.2022

RS Vwgh 2022/1/25 Ro 2018/04/0017

Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E06300000E3L E06301000E6J97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §83 Abs1BVergG 2006 §83 Abs4EURallg32004L0018 Vergabe-RL öffentliche Bauaufträge Art4732004L0018 Vergabe-RL öffentliche Bauaufträge Art4832014L0024 Vergabe-RL Art63 Abs162014CJ0324 Partner Apelski Dariusz VORAB62014CJ0387 Esaprojekt VORAB62014CJ0406 Wroclaw - Miasto na prawach powiatu VORAB62015CJ0027 Pizzo VORAB62015CJ0298 Borta VORAB62018CJ0063 Vitali VO... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.2022

RS Vwgh 2022/1/25 Ro 2018/04/0017

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §1151ABGB §1165BVergG 2006 §2 Z33aBVergG 2006 §83 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2017/04/0022 E 22. März 2019 RS 1 (hier: Diese Überlegungen können auf den vorliegenden Fall, in dem es nicht um die Einstufung der vom Dritten, sondern der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen geht, übertragen werden.) Stammrechtssatz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.2022

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