Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 292 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 291, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz gemäß § 319 Abs 3... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 14. März 2018 beantragte die XXXX vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 8. März 2018 - und die damit getroffene Wahl des Vergabeverfahrens-, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 8. März 2018 - und die damit getroffene Wahl des Zuschlagsempfänger-, den Ersatz der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im März 2017 schrieb die Auftraggeberin, die Flughafen Wien AG, entsprechend der Bekanntmachung in der Online-Ausgabe des Amtlichen Lieferanzeigers vom 16.03.2017 die Lieferung von Toilettenpapier und Zick-Zack-Faltpapier unter dem Aktenzeichen "Z_2017_DV_059" im Wege einer Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb im Unterschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip aus. Die Angebotsfrist endete am 12.04.2017, 12.00 Uhr. Es... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 02.03.2018 beantragte die Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "Fertigung und Lieferung von Lärmschutzwänden mit Träger- und Absorptionskörpern aus Beton, optional das Versetzen - Auftragstype A (Ausführung bis Vmax = 160 km/h)" der Auftraggeberin ÖBB-Infrastruktur AG. 2. Die Antragstellerin bezah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 27.02.2018 stellte die Antragstellerin Anträge auf Feststellung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Akteneinsicht und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr durch die Auftraggeberin. 2. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.04.2018, W123 2187423-1/25E, wurde dem Feststellungsantrag gemäß §§ 41 iVm 312 Abs. 3 Z 3 und 331 Abs. 1 Z 2 BVergG 2006 stattgegeben und die am 11.10.2017 abgesch... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Mit Beschluss vom 30.01.2018, Zl. W134 2183925-1/2E, wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Am 27.02.201... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Mit Beschluss vom 30.01.2018, Zl. W134 2183925-1/2E, wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Am 27.02.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26.03.2018 stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung in Verbindung mit einer einstweiligen Verfügung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.04.2018, W123 2190452-1/2E, wurde der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung mangels "Erfolgsaussichten" für das Haup... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte die in Spruchpunkt A) I. genannten Anträge ein und zog sie mit Eingabe vom 04.04.2018 zurück, ohne dass die AG insoweit zuvor die geschätzten Los - Auftragswerte bekannt gegeben hätte. 2. Die bei den hier strittigen Losen 1 und 2. in Aussicht genommene Zuschlagsempfängerin XXXX brachte am 03.04.2018 anwaltlich vertreten per e-mail einen Antrag auf Abweisung des eV - Antrags ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte die in Spruchpunkt A) I. genannten Anträge ein und zog sie mit Eingabe vom 04.04.2018 zurück, ohne dass die AG insoweit zuvor die geschätzten Los - Auftragswerte bekannt gegeben hätte. 2. Die bei den hier strittigen Losen 1 und 2. in Aussicht genommene Zuschlagsempfängerin XXXX brachte am 03.04.2018 anwaltlich vertreten per e-mail einen Antrag auf Abweisung des eV - Antrags ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 11.01.2018 beantragte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "A 13 Brenner Autobahn - Neubau Luegbrücke, statisch konstruktive Nachprüfung in den Planungsphasen VE, GE und DE (Option)" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen Finanzierungs-Aktiengesellschaft. 2. Die Antragstellerin bez... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberinnen, die Republik Österreich (Bund), die Inhouse GmbH der Wirtschaftskammern Österreichs sowie weitere Auftraggeber entsprechend der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Drittkundenlisten, schrieben die verfahrensgegenständliche Leistung "Gütertransporte, Übersiedlungen und Kühllogistik - GZ 3292.02934" in zwei Losen im Juli 2017 als Dienstleistungsauftrag in einem offenem Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberinnen, die Republik Österreich (Bund), die Inhouse GmbH der Wirtschaftskammern Österreichs sowie weitere Auftraggeber entsprechend der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Drittkundenlisten, schrieben die verfahrensgegenständliche Leistung "Gütertransporte, Übersiedlungen und Kühllogistik - GZ 3292.02934" in zwei Losen im Juli 2017 als Dienstleistungsauftrag in einem offenem Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch Dr. Philipp Götzl, Rechtsanwalt, Imbergstraße 19, 5020 Salzburg, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung des erneuten Aufrufs zum Wettbewerb, Akteneinsicht, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "Erneuter Aufruf zum We... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2018 beantragte die XXXX , vertreten durch Dr. Philipp Götzl, Rechtsanwalt, Imbergstraße 19, 5020 Salzburg, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung des erneuten Aufrufs zum Wettbewerb, Akteneinsicht, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "Erneuter Aufruf zum We... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 28.02.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen die im Entscheidungskopf benannte Zuschlagsentscheidung ein und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) sowie einen Pauschalgebührenersatzantrag. 2. Nach Erlassung der eV wurden der Nachprüfungsantrag (zu W131 2187559-2) und der zu W131 2187559-3 protokollierte Pauschalgebührenersatzantrag zurückgezogen und an Stelle dessen ein Rückforderungsbegehr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 28.02.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen die im Entscheidungskopf benannte Zuschlagsentscheidung ein und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV) sowie einen Pauschalgebührenersatzantrag. 2. Nach Erlassung der eV wurden der Nachprüfungsantrag (zu W131 2187559-2) und der zu W131 2187559-3 protokollierte Pauschalgebührenersatzantrag zurückgezogen und an Stelle dessen ein Rückforderungsbegehr... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 15.02.2018 vor Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Ein von der ASt am 04.01.2018 gestellter Nachprüfungsantrag wurde mit dem am 13.02.2018 mündlich verkündeten und am 13.02.2018 schriftlich ausgefertigten Erkenntnis mit der GZ W131 2181786-2/25E abgewiesen. 2. Beweiswürdigung: Der Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den Verfahrensakten W131 2181786-1, 2 und 3. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Gemäß § 292 BVergG idF BGBl. I 2016/7 (= BVergG) hatte das BVwG in Einzelri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 15.12.2017 beantragte die Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "PVA – Psychatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West" der Auftraggeberinnen Pensionsversicherungsanstalt, Wiener Gebietskrankenkasse, Burgenländische Gebietskrankenkasse, Oberösterreichische Gebietskr... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Ein von der ASt am 14.12.2017 gestellter Nachprüfungsantrag wurde mit dem am 16.01.2018 mündlich verkündeten und am 22.01.2018 schriftlich ausgefertigten Erkenntnis mit der GZ W131 2179704-2/40E abgewiesen. 2. Beweiswürdigung: Der Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den Verfahrensakten W131 2179704-1, 2 und 3. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Gemäß § 292 BVergG idF BGBl. I 2016/7 (= BVergG) hatte das BVwG in Einzelri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 9. November 2017 beantragte die Bietergemeinschaft 1. XXXX, 2. XXXX vertreten durch die Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30. Oktober 2017, Akteneinsicht, Ausnahmen von der Akteneinsicht, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer eins... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Ein von der ASt am 16.10.2017 gestellter Nachprüfungsantrag wurde am 12.12.2012 mit dem Beschluss zu W131 2173580-2/41E zurückgewiesen. 2. Beweiswürdigung: Der Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den Verfahrensakten W131 2173580-2 und W131 2173580-3. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Gemäß § 292 BVergG idF BGBl. I 2016/7 (= BVergG) hatte das BVwG in Einzelrichterbesetzung zu entscheiden und dabei abseits von Sonderver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 16.10.2017 beantragte die Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "1010 Wien, Schillerplatz 3, Akademie der bildenden Künste – Bestandssanierung, Fassadensanierung" der Auftraggeberin Bundesimmobiliengesellschaft m. b.H. 2. Die Antragstellerin bezahlte Pauschalgebühren in der Höhe von insgesamt EUR 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 21.09.2017 stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung sowie Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Erlassung einer einstweiligen Verfügung und Kostenersatz. 2. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.09.2017, W123 2171271-1/2E, wurde dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. 3. Mit Erkenntnis des Bundesver... mehr lesen...