IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch die B Rechtsanwälte OG in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 11. Juni 2019, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene S... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.01.2020 Norm: AuslBG §3 Abs1AuslBG §7AuslBG §28 Abs1 Z1 litaVStG 1991 §5 Abs2
Rechtssatz: Die in § 7 Abs 7 AuslBG vorgesehene Frist ist als materiellrechtliche Frist – und nicht bloß prozessuale Frist – zu qualifizieren, weil diese schon dem Wortlaut nach auf den Eintritt materieller Rechtswirkungen, und nicht nur prozessualer Verfahrenshandlungen, gerichtet ist. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.01.2020 Norm: AuslBG §3 Abs1AuslBG §7AuslBG §28 Abs1 Z1 litaVStG 1991 §5 Abs2
Rechtssatz: Die Postaufgabe des Verlängerungsantrags nach § 7 Abs 7 AuslBG vor Ablauf der in der Beschäftigungsbewilligung vorgesehenen Frist vermag die Wahrung der für einen rechtmäßigen Verlängerungsantrag vorgesehenen Frist nicht zu begründen (vgl VwGH 2005/08/0105). Sc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 17.01.2020 Norm: AuslBG §3 Abs1AuslBG §7AuslBG §28 Abs1 Z1 litaVStG 1991 §5 Abs2
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt ein entschuldbarer Rechtsirrtum im Sinne des § 5 Abs 2 VStG voraus, dass dem Betroffenen das Unerlaubte seines Verhaltens trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. Um sich a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 17.01.2020 Norm: AuslBG §3 Abs1AuslBG §7AuslBG §28 Abs1 Z1 litaVStG 1991 §5 Abs2
Rechtssatz: Die bloße Argumentation im Verwaltungsstrafverfahren mit einer – allenfalls sogar plausiblen – Rechtsauffassung vermag ein Verschulden am objektiv unterlaufenen Rechtsirrtum nicht auszuschließen. Selbst guter Glaube stellt den angeführten Schuldausschließungsgrund dann nicht dar, wenn... mehr lesen...