Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.01.2020Norm
AuslBG §3 Abs1Rechtssatz
Die Postaufgabe des Verlängerungsantrags nach § 7 Abs 7 AuslBG vor Ablauf der in der Beschäftigungsbewilligung vorgesehenen Frist vermag die Wahrung der für einen rechtmäßigen Verlängerungsantrag vorgesehenen Frist nicht zu begründen (vgl VwGH 2005/08/0105).
Schlagworte
Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Beschäftigungsbewilligung; Verlängerung; materiell-rechtliche Frist; Verschulden;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.S.1575.001.2019Zuletzt aktualisiert am
24.02.2020