Herr Dr Martin M ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der K-GmbH mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Das Arbeitsinspektorat für den 8. Aufsichtsbezirk erstattete mit Eingabe vom 29.7.1999 gegen den zur Vertretung nach außen Berufenen der K-GmbH wegen des Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Anzeige, weil bei einer... mehr lesen...
Rechtssatz: Bezeichnend ist aber auch das vom Besch vorgelegte ?Kursprogramm", in dem es heißt, Theorie und Praxis der Konstruktion und der Bauweise sollten der Arbeitscrew beigebracht werden. Dieses ?Kursprogramm" betrifft - so der Besch - die Ausbildung vom Beginn bis zur kompletten Fertigstellung eines Katamarans. Auch hiezu kann nur wieder angemerkt werden, dass etwa auch eine sonstige arbeitssuchende Person (die bisher mit diesen Tätigkeiten nichts zu tun gehabt hat) in diesem Bereich... mehr lesen...
Begründung: Herr Alfred B ist Inhaber der Einzelfirma "F" und handelsrechtlicher Geschäftsführer der B-GmbH. Beide Unternehmen sind in der Autopflegebranche tätig, und zwar mit dem Vertrieb von Produkten der Marke "B 2000", die F in erster Linie als Dienstleistungsunternehmen. Am 24.5.1996 erstattete das Arbeitsinspektorat für den 19. Aufsichtsbezirk Anzeige wegen des Verdachtes von Übertretungen der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) mit der Behauptung, eine durch z... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat im § 28a AuslBG nicht etwa sämtlichen Arbeitsinspektoraten in allen (dort erwähnten) Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG Parteistellung und Berufungslegitimation eingeräumt, sondern jeweils nur dem einen Arbeitsinspektorat, das die Strafanzeige erstattet bzw - bei Einleitung ohne Anzeige eines Arbeitsinspektorates - in dessen Aufsichtsbezirk sich die Betriebsstätte oder die auswärtige Arbeitsstelle befindet, auf die sich das Verfahren bezieht (vgl dazu... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis vom 16.08.1993, Zahl , wurde die Berufungswerberin für schuldig erkannt, sie habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma "O GmbH." zu verantworten, daß von dieser Firma am 28.08.1992 die tschechischen Staatsangehörigen 1. M J 2. S B 3. B J 4. S M 5. B F 6. C J sen. 7. C J jun. 8. K V beim Neubau des G P in 6382 K, als Bauarbeiter beschäftigt worden seien, ohne daß der Firma für die Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung erteilt word... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind bei einer inländischen Firma des Beschuldigten Arbeitnehmer einer ausländischen Firma zu dem Zweck tätig, um ihre Kenntnisse in der Befestigungstechnik von Betonelementen zu verbessern und werden sie von Mitarbeitern der Firma des Beschuldigten in bestimmte Arbeitstechniken (Verbindung von festen und beweglichen Teilen, Stahlverbindungen, Stützen, Fundamenten usw) eingewiesen, weil der ausländische Standort diesbezüglich nicht dem österreichischen Standard entsprach, wobei... mehr lesen...
Rechtssatz: Slowakische Staatsbürger dürfen für Erwerbszwecke nicht sichtvermerksfrei nach Österreich einreisen, auch wenn sie als Volontäre gemäß § 3 Abs 5 AuslBG nicht länger als drei Monate im Inland beschäftigt werden und deshalb keine Beschäftigungsbewilligung brauchen. Eine Volontärstätigkeit ist eine Erwerbstätigkeit im Sinne des Sichtvermerksabkommens, BGBl Nr 47/1990, da sie eine Beschäftigung im Sinne des AuslBG ist, auch wenn kein Entgeltanspruch oder Arbeitspflicht gegen den in... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine Einrichtung als "Hotelmanagement und Business School" bezeichnet, diese Einrichtung nicht als Schule im Sinne des Privatschulgesetzes anerkannt, und werden im Rahmen dieser Einrichtung die diese Einrichtung besuchenden Ausländer immer mehr zu "betriebspraktischen Übungen", also Arbeitsleistungen, herangezogen, - im vorliegenden Fall waren sie in den Hotelbetrieb völlig eingegliedert, so daß sie deshalb auch dem theoretischen Unterricht immer wieder ferngeblieben sind ... mehr lesen...