Begründung: Der Berufungswerber (Bw) war zur Tatzeit und ist noch handelsrechtlicher Geschäftsführer der F-GmbH. Diese GesmbH war über Auftrag der K-GmbH an deren Baustelle in Wien, R-weg mit der "Herstellung von Gipszwischenwänden" befaßt. Bei einer Kontrolle dieser Baustelle am 21.10.1994 wurden zwei polnische Staatsbürger arbeitend (Spachtelarbeiten an Gipsdielenwänden auf Stiege 9, 1. Stock, hofseitige Wohnung) angetroffen, für die weder Beschäftigungsbewilligungen noch Arbeitserlaubni... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus § 3 der V, BGBl Nr 994/1994, folgt, daß in bezug auf am 1.1.1995 noch nicht anhängige (Verwaltungsstraf-) Verfahren dem Arbeitsinspektorat Parteistellung zukommt (diese umfaßt auch das Recht auf Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung vor den unabhängigen Verwaltungssenaten). Von einer solchen Anhängigkeit iSd genannten Übergangsbestimmung ist dann zu sprechen, wenn das Verwaltungsstrafverfahren bis zum 31.12.1994 eingeleitet, also bis zu diesem Zeitpunkt eine Verfolgungs... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Beschäftigung entgegen § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist eine Geldstrafe von S 20.000,-- (im Uneinbringlichkeitsfall 3 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) vor allem deshalb gerechtfertigt, da die Beschäftigung einer slowenischen Staatsangehörigen als Kellnerin in einem Gasthaus ohne Sozialversicherung (Nettolohn monatlich S 9.800,--) über die lange Dauer von ca. 11 Wochen erfolgte und zumindest ab dem Zeitpunkt der Stellung des Antrages auf Beschäftigungsbewilligung 2 1/2 Woche... mehr lesen...
1.0) Das Recht zur Berufung ist für das Verwaltungsstrafverfahren wie folgt geregelt: 1.1) Gemäß § 51 Abs 1 VStG steht dem Beschuldigten das Recht der Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat zu. Ob und inwieweit Verwaltungsbehörden Berufung erheben können, bestimmen gemäß Abs 2 dieser Bestimmung die Verwaltungsvorschriften, worunter die die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden regelnden Materiengesetze zu verstehen sind. Daneben kommt dem Privatankläger durch ausdrückliche Anordn... mehr lesen...
Beachte Gegenteilig VwGH vom 21 09 1995, Zl 93/09/0254 Rechtssatz: Da entgegen der Vorschrift des § 51 Abs 2 VStG im § 28a AuslBG zwar die Parteistellung, nicht aber das Berufungsrecht des Landesarbeitsamtes geregelt ist, ist das Landesarbeitsamt im Strafverfahren nach dem AuslBG nicht berufungslegitimiert. Das Berufungsrecht von Organparteien muß ausdrücklich im jeweiligen Materiengesetz geregelt sein; es kann für den Bereich des VStG nicht aus der Parteistellung abgeleitet werden. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx, Zl 3- , mündlich verkündet am 24.3.1992, wurde über Herrn F S wegen Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita AuslBG eine Geldstrafe in Höhe von S 30.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 2 Wochen) verhängt. Im Schuldspruch wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 27. Februar 1992 4 Ausländer, nämlich S M , H D , G M und H M beschäftigt hat, obwohl für diese weder eine Beschäftigung... mehr lesen...