Entscheidungen zu § 28 Abs. 3 AuslBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS Vwgh 1989/7/13 89/09/0011

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §26 Abs2 idF 1988/231;AuslBG §28 Abs3 idF 1988/231;VStG §1 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Ungeachtet der Änderung der Bestimmungen des § 26 Abs 2 AuslBG und § 28 Abs 3 AuslBG durch die Novelle BGBl 1988/231 zwischen Tat und Fällung des Straferkenntnisses der Behörde erster Instanz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.07.1989

RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0044

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §26 Abs2;AuslBG §28 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Benennung des Tages der Beendigung des Dienstverhältnisses in der Anzeige des Arbeitgebers enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung zu prüfen, wann das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde. Schlagworte Rechtsgrundsätze Allgemein An... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1987

RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0044

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §26 Abs2;AuslBG §28 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Erst die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses löst die nach § 28 Abs 3 AuslBG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierte Anzeigeverpflichtung des Arbeitgebers aus. Ob und wann ein Beschäftigungsverhältnis endet, ist von der Behörde jeweils im Einzelfall an Hand j... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1987

RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0044

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §26 Abs2;AuslBG §28 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abmeldung des ausländischen Arbeitnehmers von der Sozialversicherung - und damit auch der in dieser Abmeldung genannte Termin - stellt arbeitsrechtlich keinen dem Arbeitnehmer gegenüber wirksamen Rechtsgrund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar (Hinwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1987

RS Vwgh 1987/7/2 87/09/0044

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §26 Abs2;AuslBG §28 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Auffassung von Literatur und Judikatur gilt für beide Formen der vorzeitigen Auflösung (Entlassung, vorzeitiger Austritt) eines Arbeitsverhältnisses, daß der bloße Eintritt eines vorzeitigen Grundes diesen nicht auflöst. Vielmehr bedarf es hie... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.07.1987

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