RS Vwgh 1989/7/13 89/09/0011

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Veröffentlicht am 13.07.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §26 Abs2 idF 1988/231;
AuslBG §28 Abs3 idF 1988/231;
VStG §1 Abs2;
VStG §19;
VwRallg;

Rechtssatz

Ungeachtet der Änderung der Bestimmungen des § 26 Abs 2 AuslBG und § 28 Abs 3 AuslBG durch die Novelle BGBl 1988/231 zwischen Tat und Fällung des Straferkenntnisses der Behörde erster Instanz hat die Behörde im Hinblick auf § 1 Abs 2 VStG - die Novelle enthält keine besonderen Übergangsbestimmungen - die Stammfassung des AuslBG anzuwenden.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090011.X09

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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