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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §26 Abs2;Rechtssatz
Die Benennung des Tages der Beendigung des Dienstverhältnisses in der Anzeige des Arbeitgebers enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung zu prüfen, wann das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090044.X03Im RIS seit
11.07.2001